AERZTE Steiermark 06 2026

SERVICE Foto: Schiffer Beinahe-Anschluss fremder Infusion Der aktuelle CIRSmedical-„Fall des Monats“ ereignete sich an einem Wochentag im Routinebetrieb in einer Ordination. Das Ereignis betraf eine Patientin in der Altersgruppe 51-60 Jahre und wurde von einem Arzt/einer Ärztin mit über 5 Jahren Berufserfahrung gemeldet. Die Patientin kam zur Infusion. Die DGKP setzte einen Venflon und steckte die hängende Infusion an, als sie sah, dass es die bereits leere Infusion des Vor-Patienten war. Der Schraubverschluss Venflon zu Infusionsbesteck war noch nicht vollständig umgedreht, hatte aber Kontakt. Es kam zum sofortigen Diskonnekten der Infusion, Entfernen des Venflons. Die Gründe für das Ereignis liegen laut eigener Einschätzung darin, dass die leere Infusion im Stress nicht gleich weggeräumt, sondern nur abgehängt und der Patient entlassen wurde. Das Ereignis trat erstmalig auf und es kam kein Patient zu Schaden. Eigener Ratschlag: Als die neue Patientin kam, wurde der Fehler schnell bemerkt, dennoch ist darauf zu achten, IMMER und SOFORT die leeren Infusionen zu entfernen und zu entsorgen. Expert:in des CIRS-Teams: Dieses Ereignis zeigt, dass Beinahe-Schäden durch Aufmerksamkeit und schnelles Handeln erkannt und korrigiert werden können. Die Prävention liegt primär in klaren, standardisierten Prozessen, sofortigem Entfernen leerer Infusionen und Schulung des Teams. Mitunter sind auch Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt – die vorhergehende Pflegekraft denkt, die Reiningungskraft entfernt die Infusion, die Reiningungskraft denkt, die nächste Pflegekraft ist zuständig ... Folgende Maßnahmen könnten gesetzt werden: • Klare schriftliche Regelung von Verantwortlichkeiten und Kommunikation dieser: Wer ist dafür verantwortlich, dass die letzte leere Infusion weggeräumt wird? • Standard: Infusionsplatzkontrolle – bevor neuer Patient Platz nimmt – sauber? Eventuell mit Checkliste. • Stop Procedure vor Anschließen der Infusion: richtiger Patient, richtiges Medikament, richtige Applikationsart, richtige Dosis, richtiger Zeitpunkt, richtige Dokumentation. • Kommunikation: Patient:innen über eventuell längere Wartezeit und Gründe informieren, wenn der Infusionplatz noch nicht sauber ist. • Organisationsverantwortlichkeit: Umgang mit hohen Patientenaufkommen, Wartezeitmanagement, und Terminmanagement, Pausen für Personal, Regelung von Verantwortlichkeiten (siehe 1. Punkt). CIRSmedical.at FALL DES MONATS 36 ÆRZTE Steiermark || 06|2026 » Je mehr meine Patienten über ihre Erkrankung wissen, desto aktiver nehmen sie an ihrer Therapie teil! « Schulung für Bluthochdruck-Patienten +43 5 0766-151855 www.gesundheitskasse.at/herzleben Foto: © didesign021 – Shutterstock.com Der Tipp unseres Experten Maturaball-Sponsoring durch Ärzt:innen: Was berufsrechtlich zulässig ist Niedergelassene Ärzt:innen dürfen im Rahmen der berufsrechtlichen Vorgaben Maturabälle sponsoren. Als Gegenleistung sind grundsätzlich sachliche Werbemaßnahmen zulässig, etwa die Platzierung von Namen und Logo der Ordination oder sachliche Informationen über die eigenen medizinischen Tätigkeitsgebiete. Unzulässig bleiben hingegen unsachliche, aufdringliche oder marktschreierische Darstellungen sowie Werbung, die eine medizinische Exklusivstellung suggeriert oder das Ansehen der Ärzteschaft beeinträchtigt. Ob Zahlungen steuerlich als Sponsoring oder Spende zu qualifizieren sind, ist im Einzelfall mit Steuerberater:innen abzuklären. Mag. Markus Friessnegg Rechts-, Beschwerde- und Disziplinarsachen recht@aekstmk.or.at

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