ÆRZTE Steiermark || 06|2026 33 naten durchgehend bestehen muss. Besteht die vorübergehende Berufsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum als 12 Monate und ist für diesen Zeitraum die Krankenbeihilfe gewährt worden, so wird an deren Stelle die vorübergehende Invaliditätsversorgung auf Antrag gewährt. Diese kann auch schon früher gewährt werden, wenn durch die vorgelegten Unterlagen, wie z. B. ärztliche Befunde oder Bescheide von öffentlichen Institutionen, oder aufgrund einer vom Verwaltungsausschuss beauftragten vertrauensärztlichen Untersuchung festgestellt worden ist, dass eine vorübergehende oder dauernde Invalidität vorliegt. Berechnung des Anspruchs Der Mindestanspruch der Invaliditätsversorgung beträgt bei Anfall der Berufsunfähigkeit bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 100 Prozentpunkte der Grund- und Ergänzungsleistung, dies entspricht im Jahr 2026 einem Betrag von EUR 1.362,20 brutto monatlich – 14-mal jährlich. Sollte der Anfall der Berufsunfähigkeit nach dem vollendeten 40. Lebensjahr erfolgen, so verringert sich der satzungsgemäße Mindestanspruch monatlich um 0,25 Prozentpunkte (z. B. bei Anfall der Invalidität zum 45. Lebensjahr betragen die Mindestansprüche 85 % in der Grund- und Ergänzungsleistung, das sind EUR 1.157,87 p.m. – 14mal jährlich). Es erfolgt gleichzeitig eine Vergleichsrechnung mit den eigenen bereits erworbenen Pensionsansprüchen und das für den Berufsunfähigen bessere Ergebnis bestimmt die Höhe seiner Invaliditätsversorgung. Der Mindestanspruch reduziert sich bis zum vollendeten 60. Lebensjahr auf derzeit (2026) EUR 544,88 brutto monatlich, dies auch 14-mal jährlich. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres wird bei Anfall einer Berufsunfähigkeit die vorzeitige Altersversorgung an Stelle der Invaliditätsversorgung gewährt. Für die Berechnung der Höhe der vorzeitigen Altersversorgung werden ausschließlich die eigenen erworbenen Pensionsansprüche herangezogen. Für Fragen zum Schutz bei Berufsunfähigkeit steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung. Tel.: (0316) 8044-65 Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at WOHLFAHRTSFONDS Foto: envato/FabrikaPhoto
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg3NzQ1MQ==