AERZTE Steiermark 06 2026

Foto: iStock/Theerawit Jirattawevut Wohlfahrtsfonds: Schutz bei Berufsunfähigkeit Ab dem ersten Tag der Eintragung in die Ärzteliste sind steirische Ärzt:innen gegen finanzielle Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit geschützt. Alle Infos zu Voraussetzungen, Laufzeit und Höhe des Anspruchs lesen Sie in diesem Artikel. Der Schutz im Fall einer Berufsunfähigkeit ist ab dem ersten Tag der Eintragung in die Ärzteliste und Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds automatischer Bestandteil der Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds – ohne dass sich Ärzt:innen zusätzlich darum kümmern müssen. Ausschließlich Arztberuf Die Invaliditätsversorgung wird gewährt, wenn die Ärztin/der Arzt aufgrund eines körperlichen oder geistigen Gebrechens nicht mehr in der Lage ist, den ärztlichen Beruf dauernd oder vorübergehend auszuüben. Die Invalidität bezieht sich somit rein auf die Ausübung des ärztlichen Berufes. Vorteile der Versorgung Der große Vorteil der Invaliditätsversorgung seitens des Wohlfahrtsfonds besteht somit darin, dass es einerseits keine Verweisung auf andere Berufe im Gesundheitswesen gibt und andererseits auch keine Wartezeit. Im Gegensatz dazu muss man u. a. im staatlichen System über 5 Versicherungsjahre in den letzten 10 Jahren nachweisen, damit die staatliche Berufsunfähigkeitspension überhaupt gewährt wird. Zusätzlich wird geprüft, ob eine berufliche oder medizinische Rehabilitation zweckmäßig oder zumutbar ist, denn dann erhält man ein zeitlich befristetes Umschulungs- oder Rehabilitationsgeld. Im Falle einer Invalidität gibt es zusätzlich auch eine Unterstützung für minderjährige bzw. volljährige Kinder maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, sofern sich diese noch in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden. Mindestens 3 Monate Die Invaliditätsversorgung selbst kann dauerhaft oder auch befristet gewährt werden, wobei die vorübergehende Berufsunfähigkeit zumindest für einen Zeitraum von 3 MoWOHLFAHRTSFONDS 32 ÆRZTE Steiermark || 06|2026

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