AERZTE Steiermark 03 2026

6 ÆRZTE Steiermark || 03|2026 BEREICH INTRA KONT A DEBATTE Michael Kropiunig Vorbeugen ist besser als heilen Wenn Ärzt:innen in ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Recht in Konflikt geraten, geht es meist um die Frage der Einhaltung der ärztlichen Aufklärungspflicht. Kaum ein Thema wird im Verhältnis der Medizin zum Recht so heiß diskutiert. Unabhängig davon, ob die Vorgaben praxisnah erscheinen, geht doch oft ein Gerichtsprozess über einen behaupteten, aber nicht beweisbaren Kunstfehler nur deswegen verloren, da das Gericht von einer Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht ausgeht und aus diesem Grund der Klage stattgibt. Es lohnt sich daher, sich mit dem rechtlichen Rahmen zu beschäftigen. Ausgangspunkt der ärztlichen Aufklärungspflicht ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, in dessen körperliche Integrität durch die ärztliche Behandlung eingegriffen wird, sodass er in die Behandlung einwilligen muss. Voraussetzung für die Einwilligung ist eine Aufklärung durch den Arzt in einer Form, die dem Patienten eine sachgerechte Entscheidung erlaubt. Fehlt es daran, kann auch eine Behandlung, die lege artis durchgeführt wurde, rechtswidrig sein. Die ärztliche Aufklärungspflicht reicht umso weiter, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten unbedingt erforderlich erscheint. Beweispflichtig ist im Übrigen ausschließlich der Arzt. Aus der anwaltlichen Praxis zeigt sich, dass Einträge in die Patientenkartei wie „Patient über die Risken der Behandlung aufgeklärt“ diesen Beweis nicht immer erbringen, wenn der Patient die Aufklärung bestreitet. Empfohlen werden Aufklärungsbögen, die vom Patienten zur Dokumentation zu unterschreiben und bestenfalls mit handschriftlichen Kommentaren des Arztes über das Gespräch zu ergänzen sind. Und – die Patientenkartei sollte so geführt werden, dass nachträgliches Dokumentieren ausgeschlossen ist, um gar nie in Verdacht zu geraten. Vorbeugen ist besser als heilen – dies gilt abgewandelt auch für rechtliche Fragen. Ein Check der Aufklärungsabläufe in der Ordination durch auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwält:innen beruhigt und spart Ärger bei Konflikten mit Patienten. Michael Kropiunig Präsident der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer Gerhard Posch SPÄV sind gestartet – wir freuen uns auf Sie! Der Auftakt ist gelungen – mit engagierten Diskussionen, klaren Worten und einem spürbaren gemeinsamen Anliegen: Die Gesundheitsversorgung in der Steiermark aktiv mitzugestalten. Die Spitalsärzteversammlungen der Kurie Angestellte Ärzte sind bereits gestartet und werden uns laufend an die verschiedenen Spitalsstandorte in der Steiermark bringen. Gerade in bewegten Zeiten zeigt sich, wie wichtig eine starke, geeinte Vertretung ist. Die größte Gehaltsreform der Geschichte ist nur ein Beispiel für die wichtigen Ergebnisse, die durch die konsequente Interessensvertretung erreicht werden konnten. Doch Fortschritt entsteht nicht im Alleingang. Er entsteht im Dialog. Unter dem Motto „Gesundheitsversorgung gemeinsam gestalten“ sind die Spitalsärzteversammlungen bewusst als offene Plattform angelegt: für Ihre Fragen, Ihre Erfahrungen, Ihre Ideen sowie auch Ihre Kritik. Ob verbindliche Patientenlenkung, Bürokratieabbau, Arbeitsbedingungen oder standortspezifische Herausforderungen – was Sie vor Ort bewegt, sollte unbedingt angesprochen werden. Gerade der direkte Austausch vor Ort schafft Transparenz, Vertrauen und Geschlossenheit. Jede Wortmeldung, jede Perspektive stärkt die gemeinsame Position der angestellten Ärzt:innen in der Steiermark. Ich lade Sie herzlich ein – kommen Sie zur Spitalsärzteversammlung und nutzen Sie diese Plattform für Information, Diskussion und Mitgestaltung. Wir alle zusammen tragen im klinischen Alltag Verantwortung, gemeinsam können wir auch die Rahmenbedingungen für unsere Arbeit in der Gesundheitsversorgung gestalten. Diskutieren wir gemeinsam! Ich freue mich auf Ihr Kommen! Dr. Gerhard Posch Kurienobmann der Kurie Angestellte Ärzte Fotos: Stmk. Rechtsanwaltskammer, Furgler

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