AERZTE Steiermark 03 2026

54 ÆRZTE Steiermark || 03|2026 Foto: Schiffer Wie relevant das Blaulicht ist, zeigt das folgende Beispiel: „In der Stadt Hartberg erfolgte heuer beispielsweise eine direkte Alarmierung durch eine Familie – weder der Hubschrauber noch ein Notarztwagen waren verfügbar. Es war eine lebensbedrohliche Situation und durch die Anfahrt mit dem Blaulicht war es mir möglich vor den anderen Rettungskräften vor Ort zu sein. Die umgehende Versorgung des Patienten konnte sichergestellt werden. Das ist nur ein Beispiel, aber es macht deutlich, dass die Blaulicht-Thematik ein wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit ist. Die Ärzt:innen können mit einer Blaulichtfahrt schneller und sicherer an den Einsatzort gelangen“, unterstreicht Alexander Moussa, Referent für ärztliches Kraftfahrwesen in der Ärztekammer für Steiermark. Dass viele steirische Ärzt:innen das so erleben, zeigt das Interesse an einer Blaulicht-Genehmigung, weiß die Kurie Niedergelassene Ärzte, bei der sich bereits über 100 Ärzt:innen gemeldet haben. Was es diesbezüglich alles zu beachten gilt, haben wir hier zusammengefasst: Unterstützung bei Anträgen Die Kurie Niedergelassene Ärzte ist bemüht, bei der Antragstellung für ein Blaulicht an das Land Steiermark umfassend zu unterstützen. Anträge sollen über die Ärztekammer für Steiermark eingebracht werden. Alle Informationen dazu gibt es online unter: www.aekstmk.or.at/ blaulicht Verfahrensdauer Bei den Blaulichtansuchen handelt es sich um individuelle Verwaltungsverfahren, deren Dauer und Ausgang unterschiedlich sein können. Aus diesem Grund kann die Kurie auch keine pauschalen Auskünfte erteilen. Bei Fragen zur Verfahrensdauer oder zum Stand des jeweiligen Antrags sollte man daher direkt mit dem Land Steiermark Kontakt aufnehmen. Im laufenden Verfahren erfolgt die Kommunikation direkt zwischen den Ärzt:innen als Antragsteller:innen und dem Land Steiermark. Üblicherweise werden nach Einbringung des Antrags ergänzende Fragen in Form eines sogenannten „Verbesserungsauftrages“ übermittelt. Diese dienen der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Verwendung eines Blaulichts vorliegen. Die Beantwortung dieser Fragen sollte direkt an das Land Steiermark übermittelt werden – und in cc an blaulicht@aekstmk.or.at. Einsatzfahrerschulung Einsatzfahrerschulungen sind erst NACH dem Vorliegen eines positiven Blaulichtbescheids zu absolvieren. Im Bescheid findet sich auch die festgelegte Frist für die Absolvierung dieses speziellen Fahrsicherheitstrainings; diese ist zu beachten. Fahrsicherheitstrainings, die vor der Ausstellung des Bescheids absolviert wurden, können Großes Interesse am Thema Blaulicht-Genehmigungen Aktuell haben sich über 100 Ärzt:innen wegen einer Blaulicht-Genehmigung bei der Ärztekammer für Steiermark gemeldet. Die Kurie Niedergelassene Ärzte unterstützt bei der Antragstellung und fasst zusammen, was zu beachten ist. „Die konkreten Beispiele zeigen, dass die Blaulicht-Thematik ein wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit ist. Und die Ärzt:innen können mit einer Blaulichtfahrt schneller und auch sicherer an den Einsatzort gelangen.“ Alexander Moussa Referent für ärztliches Kraftfahrwesen NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

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