AERZTE Steiermark 03 2026

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE 52 ÆRZTE Steiermark || 03|2026 Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis und zur Therapie entzündlicher Darmerkrankungen aus folgenden ATC-Gruppen (soweit diese im Erstattungskodex angeführt sind): L04AA, L04AB, L04AC, L04AF, L04AG. Außerdem: BIO2 Weiterverschreibung einer selektiven immunmodulatorischen Therapie verrechenbar 3 Monate nach der Erstverschreibung (Pos. BIO1) sowie 3 Monate nach einer Weiterbehandlung während einer aufrechten Therapie mit einem in Pos. BIO1 angeführten Biologicum. Haut- und Geschlechtskrankheiten Es kommt zur Einführung neuer Leistungen für die FG Haut- und Geschlechtskrankheiten: 38z Photochemotherapie bis zur 16. Behandlung, 38zz Photochemotherapie ab der 17. Behandlung, O17c Abtragung Condylomata acuminat, O17d Dermoabrasio bis 10 cm2, O17e Dermoabrasio von 10 cm2 bis 50 cm2 und O17f Dermoabrasio über 50 cm2. Die Leistungspositionen ZK1 Zuschlag für die Behandlung von Kindern vor dem vollendeten 6. Lebensjahr und ZK2 Zuschlag für die Behandlung von Kindern vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr werden geöffnet. Die Erstordination fällt seit 01.01.2026 unter die Leistung E11 (statt E12). Dies schlägt sich auch bei den Krankenbesuchen nieder (F11). Sonographien für die FG Innere Medizin und Radiologie Der eingeschlagene Pfad der sukzessiven Beseitigung von Degressionsregelungen für Sonographien wird mit dem Honorarabschluss 2026/2027 vollendet. Zunächst steigt im Jahr 2026 der unter Abschnitt A/Kapitel XII./Pkt. 5 enthaltene Wert von 70 % des Durchschnittstarifs auf 85 % des Durchschnittstarifs an (die Degressionsauswirkungen halbieren sich damit). Mit dem Jahr 2027 wird Pkt. 5 vollständig aufgehoben. Neurologie Es kommt zur Einführung der neuen Leistung US13 Sonographie peripherer Nerven FG: N (48 Punkte) für die FG Neurologie und zur Anpassung der Leistungsposition „DS5“. Weiterentwicklung Für das Jahr 2026 wird die Weiterentwicklung des Leistungskatalogs für Labormedizin forciert. Außerdem werden im Sinne einer Reduktion des bürokratischen Aufwandes im Rahmen der Honorarabrechnung in Abstimmung mit den Fachgruppen redaktionelle Anpassungen von Positionsbezeichnungen einzelner Honorarordnungsleistungen durchgeführt. SVS-Honorarabschluss 2027 Für das Jahr 2027 wird seitens der SVS eine maximale Steigerung des Gesamthonorarvolumens für die verhandlungsrelevanten Leistungen im Ausmaß des durchschnittlichen VPI 2020 für den Zeitraum November 2025 bis Oktober 2026 in Aussicht gestellt. Alle Details zum Honorarabschluss mit der BVAEB auch unter: Foto: envato/seventyfourimages

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