BVAEB-Honorarabschluss für 2025-2026 Die Tarife der BVAEB werden ab 01.04.2026 um 5% angehoben. Ausgenommen davon ist der Abschnitt D und A.XIV der Honorarordnung – das Labor. Zusätzlich zu der Valorisierung erhielten jene Ärzt:innen, die am 31.12.2025 in einem Einzelvertragsverhältnis zur BVAEB standen, mit Ausnahme der Angehörigen der Fachgruppen 50, 52 und 55 eine Einmalzahlung in Höhe von 1,5 % der individuellen Honorarsumme des Leistungszeitraums 01.05.2025 bis 31.12.2025. Einführung "First Line Sonographie" Bei diesem Abschluss wurden als Verbesserung für den Honorarkatalog die Einführung der Leistung ,,First Line Sonographie (US 12)“ für Ärzt:innen für Allgemeinmedizin und Fachärzt:innen für Allgemein- und Familienmedizin in der Höhe von € 34,15 umgesetzt. Für die Erteilung der Verrechnungsberechtigung ist ein Gerätenachweis erforderlich (bitte an ngl.aerzte@aekstmk.or.at). Die BVAEB wird die Weiterverrechnung von Sonographien auf Basis von mit Vertragsärzt:innen für Allgemeinmedizin sowie Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin und Familienmedizin zum 31.12.2025 bestehenden Sonderverrechnungsvereinbarungen akzeptieren. Ein paralleles Abrechnen von Leistungen der Sonderverrechnung und der First-Line-Sonographie ist jedoch nicht möglich. Die erstmalige Verrechnung einer First-Line-Sonographie wird von der BVAEB als Umstieg gewertet. Ein erneuter Wechsel zurück in die Sonderverrechnungsvereinbarung ist nicht möglich. Einführung "Fetal Immunochemical Tests" Außerdem wurde die Leistung „Fetal Immunochemical Tests (Fit) (7.06)“ für Abschnitt D. Medizinisch-diagnostische Laboratoriumsuntersuchungen durch Fachärzt:innen für medizinisch-chemische Labordiagnostik sowie für Mikrobiologie und Serologie in Höhe von 5 Punkten eingeführt. Zusätzlich intensivieren die Vertragsparteien die seit langer Zeit bestehenden gemeinsamen Bestrebungen den Laborkatalog bis 31.03.2026 zu überarbeiten. Die Verordnung und Abgabe von Paxlovid bei symptomatischen Risikopatienten ist bei der BVAEB weiterhin durchführbar und abrechenbar (Abrechnungspositionen C0VT4 und COVAS). SVS-Honorarabschluss 2026 Die im 7. Zusatzprotokoll zum SVS-Ärzte-Gesamtvertrag vereinbarten Modalitäten stellen die Rahmenbedingungen für den Honorarabschluss 2026 dar. Darin ist eine Gesamthonorarsteigerung in der Höhe der VPI-Entwicklung vorgesehen. Diese beträgt im relevanten Zeitraum November 2024 bis Oktober 2025 3,20 %. Die Verwendung der Mittel erfolgt vereinbarungsgemäß einerseits für definierte Schwerpunkte mit den Zielen Innovation, Attraktivierung und Strukturverbesserungen, andererseits für eine allgemeine Tarifvalorisierung. Foto: envato/Image-Source 50 ÆRZTE Steiermark || 03|2026 Mit BVAEB und SVS wurden Honorarabschlüsse erzielt Von der Einführung neuer Leistungen über die Attraktivierung des Leistungsspektrums für einzelne Fachgruppen bis zu Anpassungen – eine Übersicht zu den Änderungen durch die mit der BVAEB und der SVS erreichten Honorarabschlüsse. NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
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