Die nachfolgenden Punkte gelten sowohl für eine urlaubsbedingte, als auch für eine krankheitsbedingte Schließung der Vertragsordination. Ein beabsichtigter Urlaub ist spätestens 2 Wochen vor Urlaubsantritt unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Vertreterin/des Vertreters bzw. der Vertreter:innen schriftlich der Ärztekammer für Steiermark und der ÖGK Steiermark zu melden. Nutzen Sie dazu gerne das dementsprechende Tool auf unserer Homepage www.aekstmk.or.at – Abwesenheitsmeldung. Ebenso ist jede Änderung der gemeldeten Urlaubsdauer unverzüglich den beiden genannten Stellen schriftlich bekannt zu geben. Nächstgelegene Vertragsärzt:innen Für die Dauer der Abwesenheit steht der Vertragsärztin/dem Vertragsarzt das Recht zu, die/ den bzw. bis zu 3 der nächstgelegenen Vertragsärzt:innen mit ihrer/seiner Vertretung zu betrauen. Ausnahmen sind bei besonderer Begründung möglich. Als nächstgelegene Vertragsordination gilt in Graz und in den Orten mit mehr als 5.000 Einwohnern jede Vertragsärztin/jeder Vertragsarzt, die/der innerhalb eines Umkreises von 1 Kilometer von der Ordination der vertretenden Vertragsärztin/des vertretenden Vertragsarztes oder im gleichen Gemeindebezirk niedergelassen ist. Die Vertreterin/der Vertreter bzw. die Vertreter:innen gilt/ gelten als genehmigt, wenn binnen 8 Tagen nach Eingang der Meldung weder von den Krankenversicherungsträgern noch von der Ärztekammer ein Einspruch erhoben wird. Aushang An die Ordinationstüre der abwesenden Vertragsärztin/des erkrankten Vertragsarztes ist ein Aushang, aus dem die Anschrift und Sprechstunden der vertretenden Ärztin/des vertretenden Arztes bzw. der vertretenden Ärzt:innen entnommen werden können, sichtbar anzubringen. Zusätzlich soll der Anrufbeantworter der geFoto: envato/LightFieldStudios 48 ÆRZTE Steiermark || 03|2026 Vertretungsregeln von Vertragsärzt:innen Wegen des Anstiegs von Anfragen zu den Vertretungsregelungen bei Schließung der Ordination sowie zur Ablehnung von Patient:innen in letzter Zeit, möchten wir Sie über die aktuellen Regelungen informieren. NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN & ÄRZTE
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