Die Substitutionsbehandlung ist eine wichtige Säule in der modernen Suchttherapie, die Menschen mit Opiatabhängigkeit hilft, ein stabileres und gesünderes Leben zu führen, indem sie den unkontrollierten Drogenkonsum durch medizinisch betreute Ersatzstoffe ersetzt. Im Zentrum der Substitutionsbehandlung steht die Verabreichung lang wirksamer Opioide wie Methadon oder Buprenorphin, um Suchtdruck und Entzugserscheinungen zu minimieren und somit eine Basis für soziale und gesundheitliche Stabilisierung zu schaffen. Qualifikation zur Durchführung Laut § 2 der Weiterbildungsverordnung Opioid-Substitution sind nur jene Ärzt:innen zur umfassenden Substitutionsbehandlung qualifiziert, die • nach den ärzterechtlichen Vorschriften zu einer allgemeinmedizinischen Tätigkeit oder einer Tätigkeit im Rahmen eines Sonderfaches der Heilkunde berechtigt sind, das die Substitutionsbehandlung umfasst, • die sich der Basisweiterbildung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 (Basismodul „Indikationsstellung und Einstellung“) unterzogen haben, • die in die Liste der zur Durchführung der Substitutionsbehandlung qualifizierten Ärzte und Ärztinnen eingetragen worden sind, und • die sich der regelmäßigen vertiefenden Weiterbildung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 (Weiterbildungsmodule) unterziehen. Sollten Sie Interesse am „Basismodul Substitutionsbehandlung“ haben, besteht die nächste Möglichkeit an dieser Ausbildung teilzunehmen vom 7.5.2026 bis 9.5.2026 in der Ärztekammer Steiermark. Die Anmeldung erfolgt über die Wissenschaftliche Akademie für Vorsorgemedizin. Um in die Liste der zur Durchführung der Substitutionsbehandlung qualifizierten Ärzt:innen aufgenommen zu werden, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Bezirkshauptmannschaft. Darüber hinaus übermitteln Sie der Ärztekammer Steiermark bitte Ihr Substitutionsdiplom. Leistungskatalogposition ÖGK Steiermark Nach Erfüllung der oben angeführten Voraussetzungen, steht Ihnen für die Abrechnung Ihrer Substitutionsleistungen bei der ÖGK-Steiermark die Position SUB - Pauschalhonorierung pro Quartal, Tarif € 43,00, zur Verfügung. Leistungskatalogpositionen SVS In der Honorarordnung der SVS finden sich 3 verrechenbare Positionen. • SUB: Erst- bzw. Wiedereinstellung eines Drogenkranken im Rahmen einer Substitutionsbehandlung AM, I, K, L, N, PSY Die Position ist pro Patient:in und Jahr einmal verrechenbar. Bei dokumentierten Behandlungsabbrüchen und Wiederaufnahme der Behandlung innerhalb eines Jahres ist die Verrechnung der Position ein zweites Mal möglich. Tarif: € 140,60 • WSUB: Weiterbehandlung von Drogenkranken im Rahmen einer Substitutionsbehandlung – Erstkontakt im Quartal AM, I, K, L, N, PSY Die Position ist pro Patient und Quartal einmal verrechenbar, sofern in diesem Quartal vom selben Arzt für denselben Patienten nicht bereits die Pos. SUB zur Abrechnung gelangt. Tarif: € 86,53 • W2SUB: Weiterbehandlung von Drogenkranken im Rahmen einer Substitutionsbehandlung – Folge im Quartal AM, I, K, L, N, PSY Die Position ist zusätzlich zu Position SUB und WSUB pro Patient und Quartal maximal zweimal verrechenbar. Tarif € 56,24 Fotos: Schiffer (4) 58 ÆRZTE Steiermark || 02|2026 Substitutionsbehandlung richtig verrechnen Im Folgenden finden Sie alle Infos zu den allgemeinen Voraussetzungen, um eine Substitutionsbehandlung als Vertragspartner:in mit den Krankenversicherungsträgern abrechnen zu können, und die entsprechenden Leistungskatalogpositionen. Alexander Moussa Gerd Wonisch Markus Huber Magdalena Lindmayer Abrechnungs Service Steiermark KASSENCHECK Eine Serie zum Service NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
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