ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ÆRZTE Steiermark || 02|2026 51 • Es können nur Gutschriften aus einer Erwerbstätigkeit übertragen werden. Gutschriften aus einem Versicherungsschutz etwa wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung (Wochen- und Kinderbetreuungsgeldbezug) oder einer freiwilligen Versicherung sind nicht übertragbar. • In jedem Kalenderjahr können höchstens 50 % der Gutschrift aus Erwerbstätigkeit übertragen werden. • Es kann nur so viel übertragen werden, dass im Pensionskonto des übernehmenden Elternteils die Höchstbeitragsgrundlage p.m. (2026: € 6.930,00) nicht überschritten wird. • Die Übertragung kann als Betrag erfolgen oder als Prozentsatz der Gutschrift. Der zulässige Betrag wird vom zuständigen Pensionsversicherungsträger berechnet. • Es sind Übertragungen für maximal 14 Kalenderjahre möglich. Procedere der Übertragung Ein Antrag auf Übertragung muss spätestens bis zum 10. Geburtstag des Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger gestellt werden, wobei beide Elternteile dem Antrag zustimmen müssen. Liegt die Geburt eines weiteren gemeinsamen Kindes innerhalb dieser 10 Jahre, so erstreckt sich die Antragsfrist bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jeweils zuletzt geborenen Kindes. Eine Übertragung kann allerdings erst dann vorgenommen werden, wenn die Versicherungszeiten und Gutschriften der betroffenen Kalenderjahre endgültig feststehen. Insbesondere bei selbstständig Erwerbstätigen ist zunächst der Einkommensteuerbescheid abzuwarten. Die Übertragung selbst wird dann mittels eines Übertragungsbescheides erledigt. Antragstellung Die Beantragung der Übertragung kann mittels Antragsformulars schriftlich gestellt werden. Zudem muss mit dem anderen Elternteil eine Vereinbarung über die Übertragung abgeschlossen werden, welche gegebenenfalls nachgereicht werden kann. Eine Übertragung ist allerdings nicht mehr möglich, wenn einer der Elternteile bereits Anspruch auf eine DIENSTRECHT AKTUELL Serie der Kurie Angestellte Ärzte Isabell Polanec Gerhard Posch Bernd Niehs Isabel Fuchs Eigenpension [(vorzeitige) Alterspension, Korridorpension, Berufsunfähigkeitspension] oder einen Ruhegenuss als Beamter hat. Wichtig Eine getroffene Vereinbarung ist unwiderruflich, sobald die Übertragung durchgeführt und der Bescheid darüber zugestellt wurde. Die Übertragung kann anschließend auch nicht mehr herabgesetzt werden (auch nicht für den Fall einer späteren Ehescheidung). Formulare für die Beantragung der „Übertragung von Kindererziehungszeiten“ können beim zuständigen Pensionsversicherungsträger bezogen werden. Hier finden Sie das Formular für die Beantragung des Pensionssplittings: OECD-Bericht: Bei Fragen stehen Ihnen die Kurie Angestellte Ärzte unter angestellte.aerzte@aekstmk. or.at und die Rechtsabteilung unter recht@aekstmk.or.at gerne zur Verfügung. Fotos: Furgler, Schiffer (3)
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