ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Ein OECD-Bericht von Ende November 2025 (Renten auf einen Blick 2025) hat erst kürzlich wieder aufgezeigt, dass Frauen im OECDDurchschnitt rund ein Viertel weniger an Pension pro Monat haben als Männer. In Österreich beträgt diese Differenz sogar 35 %, wobei die Gründe dafür vielfältig sind. Einerseits hängt dies u.a. damit zusammen, dass Frauen früher in Pension gehen als Männer und andererseits ist es auch auf unterschiedliche Beschäftigungs- und Lohnentwicklungen bei Männern und Frauen zurückzuführen. Anrechnung von Kindererziehungszeiten In Österreich werden Zeiten der Kindererziehung, in denen ein Elternteil (in der überwiegenden Anzahl der Fälle ist dies die Frau) nicht oder nur in Teilzeit arbeitet, pauschal als Versicherungsmonate für die staatliche Pension angerechnet, wobei dies mit max. 4 Jahren (48 Monate pro Kind, 60 Monate bei Mehrlingsgeburten) begrenzt ist. Es wird dabei eine gesetzlich festgelegte Beitragsgrundlage von € 2.486,01 (2026) p.m. herangezogen und am persönlichen Pensionskonto eingetragen. Überschneiden sich Kindererziehungszeiten durch die Geburt eines weiteren Kindes, endet die Kindererziehungszeit für das erste Kind mit Beginn der Kindererziehungszeit für das zweite Kind. Liegt während der Kindererziehungszeit zusätzlich eine Erwerbstätigkeit vor, wird dieser Zeitraum ausschließlich als einfache Versicherungszeit berücksichtigt, sohin ohne doppelte Anrechnung der Versicherungszeiten. Für die spätere Pensionshöhe jedoch wird die für die Kindererziehungszeit festgelegte Beitragsgrundlage der Beitragsgrundlage aus Erwerberbstätigkeit hinzugeschlagen. Die obere Grenze dafür bildet die Höchstbeitragsgrundlage (2026: € 6.930,00 p.m.). Pensionssplitting Das bereits im Jahr 2005 eingeführte Pensionssplitting stellt eine freiwillige Option dar. Hierbei wird ein Teil der jährlichen Teilgutschriften vom Pensionskonto des erwerbstätigen Elternteils an den erziehenden Elternteil übertragen. Die Übertragung ist für die ersten 7 Jahre nach der Geburt des Kindes möglich und soll den durch die Kindererziehung entstehenden finanziellen Verlust am Pensionskonto teilweise reduzieren. Gesetzlicher Rahmen der Übertragung Die Übertragungshöhe kann für jedes einzelne Jahr – und somit auch unterschiedlich – entschieden werden, wobei folgende Grenzen zu beachten sind: Pensionssplitting – so funktioniert‘s Bereits im Jahr 2005 wurde das Pensionssplitting als freiwillige Option eingeführt. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die Möglichkeiten, die Ärzt:innen zur Verfügung stehen. 50 ÆRZTE Steiermark || 01|2026 Steiermark || 02|2026 Beispiel zum Pensionssplitting Erwerbseinkommen des Ehepartners (Vater): Jahreseinkommen für 2026 (Beitragsgrundlage) € 33.707,80 Kontoprozentsatz 1,78 % = Teilgutschrift (jährl.) € 600,00 – Übertragung (20%) € 120,00 Neue Teilgutschrift (jährlich) € 480,00 Der monatliche Pensionswert verringert sich dadurch um € 8,57 (€ 120,00 : 14). Ehepartnerin (Mutter) überwiegende Kindererziehung: Die Ehepartnerin (Mutter), die sich im Jahr 2026 überwiegend der Kindererziehung widmet, hat kein Erwerbseinkommen, jedoch eine fixe Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten in Höhe von € 2.468,01 x 12 € 27.601,20 Kontoprozentsatz 1,78 % = Teilgutschrift (jährl.) € 491,30 – Übertragung (20%) € 120,00 Neue Teilgutschrift (jährlich) € 611,30 Der monatliche Pensionswert erhöht sich dadurch um € 8,57 (€ 120,00 : 14).
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