AERZTE Steiermark 02 2026

32 ÆRZTE Steiermark || 02|2026 RECHT Unternehmerische Möglichkeiten der Ordinationsgemeinschaft Wenn mehrere freiberuflich tätige Ärzt:innen Ordinationsräumlichkeiten, medizinische Geräte oder Personal gemeinsam nutzen, liegt eine Ordinationsgemeinschaft vor. Wir haben alles dazu Wissenswerte für Sie zusammengefasst. DR. DANIEL HEITZMANN Möglichkeiten der ärztlichen Zusammenarbeit boomen und Tätigkeitsformen wie die Gruppenpraxis, das Ambulatorium oder das Primärversorgungszentrum gewinnen an Bedeutung. Diese Optionen haben eines gemeinsam: Vor Gründung muss ein Ausschreibungs- bzw. Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Leichter und schneller umsetzen lässt sich eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Ordinationsgemeinschaft. Diese liegt immer dann vor, wenn mehrere freiberuflich tätige Ärzt:innen Ordinationsräumlichkeiten, medizinische Geräte oder Personal gemeinsam nutzen. Wer behandelt die Patient:innen? Patient:innen werden nie von der „Gemeinschaft“ behandelt, sondern immer von einer konkreten Ärztin/einem konkreten Arzt (anders als in Gruppenpraxis und Ambulatorium, wo der Behandlungsvertrag mit dem Rechtsträger abgeschlossen wird). Bei der Behandlung bleibt jede Ärztin/jeder Arzt daher selbständig, mit allen Konsequenzen (Haftung für Behandlungsfehler, Haftpflichtversicherung, Berufssitz, kassenvertragliche Regelungen etc.). Welche Unternehmensformen sind möglich? Bei den Unternehmensformen gibt es keine Einschränkungen. Alle Formen von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) über eine Personengesellschaft (OG, KG) bis hin zur GmbH oder GmbH & Co KG sind möglich. Die Wahl hängt immer davon ab, welche Ziele man mit der Ordinationsgemeinschaft verfolgt. Was kann und darf die Ordinationsgemeinschaft? Die Gemeinschaft kann Räumlichkeiten und medizinische Geräte sowohl mieten als auch kaufen. Die Nutzung durch mehrere Ärzt:innen sorgt für eine effizientere Bewirtschaftung und Auslastung. Je nach Ausgestaltung können auch haftungsbezogene (Regelung der Haftungsverteilung innerhalb der Gemeinschaft, Haftungsbegrenzung bei Ausgestaltung als GmbH) und/oder steuerliche Vorteile (Regelung der Gewinn-/Verlustzuordnung, steuerbegünstigte Investitionen als GmbH etc.) erzielt werden. Anschaffung Die Ordinationsgemeinschaft kann „zentral“ Anschaffungen vornehmen, die für den Ordinationsbetrieb erforderlich sind, also z. B. Foto: Adobe Firefly

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