AERZTE Steiermark | Juni 2022

Ærzte Steiermark || 06|2022 31 MR-Untersuchung trotz Herzschrittmachers Der aktuelle CIRS-Fall ereignete sich im Routinebetrieb eines deutschen Krankenhauses. Betroffen war ein männlicher Patient, der außer Verunsicherung keinen Schaden erlitten hat. Der Patient, Träger eines Herzschrittmachers, wurde von der behandelnden Spitalsabteilung zu einer orthopädisch indizierten MRT-Untersuchung auf die Radiologie gebracht. Die zuvor erbetene Abklärung, ob die MR-Untersuchung trotz Herzschrittmachers durchgeführt werden könne, wurde aus unbekannten Gründen verabsäumt. Obwohl kein*e Fachärzt*in anwesend war, wurde der Patient in eine MRT gebracht. Nach einem Topogramm und einer halben STIR-Frequenz traf der/die Fachärzt*in ein und brach die Untersuchung sofort ab. Der Herzschrittmacher hatte bis dahin noch kein akustisches Fehlersignal ausgesandt. Die Station wurde informiert und unverzüglich eine kardiologische Vorstellung zur Prüfung der SchrittmacherFunktion in die Wege geleitet. Der/die meldende Angehörige der Medizinisch-technischen Dienste ortet die Ursachen für das Ereignis in mangelnder Kommunikation, persönlichen Faktoren der Mitarbeiter*innen sowie im Personalmangel. Die CIRS-Expert*innen dazu: Der/die Antwortende aus dem CIRS-Team der deutschen Bundesärztekammer nennt als erste Maßnahme eine Fallbesprechung im Team der Radiologischen Abteilung. Bei Patient*innen mit Implantaten müsse stets vorab geprüft werden, ob das jeweilige Implantat MRT-tauglich sei. Er/sie verweist auf ein Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie und der Deutschen Röntgengesellschaft, wonach nach sorgfältiger individueller Risiko-Nutzen-Abwägung in enger Abstimmung mit dem/r Kardiolog*in und unter dezidierten Sicherheitsvorkehrungen (Anwesenheit des/r Facharztes/- ärztin!) auch bei SM-Patient*innen prinzipiell eine MRT durchgeführt werden könne. Als Risiken nennt er/sie die thermische lokale Reaktion und die mögliche Dysfunktion des Schrittmachers durch die elektromagnetische Beeinflussung. Obwohl die Durchführung von MR-Untersuchungen durch Medizinisch-Technische Radiologieassistent*innen grundsätzlich möglich sei, sei es unklar, warum gerade die Untersuchung an diesem Patienten in Abwesenheit des/r Facharztes/-ärztin für Radiologie begonnen wurde. Auch hätte unbedingt vorab mit der anfordernden Abteilung kommuniziert werden müssen. CIRSmedical.at fall des monats service Der Tipp von der Expertin Bewerbung für ausgeschriebene Planstellen als Nachfolgepraxen In den quartalsweisen Ausschreibungen der Kassenplanstellen unterscheidet man zwischen der Ausschreibung der Planstellen als Einzelvertrag oder als Nachfolgepraxis. Im Unterschied zu ausgeschriebenen Einzelverträgen kann der Praxisübergeber bei Nachfolgepraxen vorerst nur mit der punktebesten Bewerberin/dem punktebesten Bewerber nach Beschlussfassung in den Gremien der Ärztekammer und der Österreichischen Gesundheitskasse Verhandlungen über die Übernahme führen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, kann der Niederlassungsausschuss für einen Vermittlungsversuch angerufen werden. In diesem Niederlassungsausschuss können dann Übergeber und Übernehmer ihre Gründe für das Nichtzustandekommen der Einigung schildern und der Ausschuss versucht zu vermitteln. Kommt dabei kein Einvernehmen zustande, ist die Übergabepraxis als beendet anzusehen und die Praxis kann in der bisherigen Form weiter betrieben werden. Die neuerliche Ausschreibung als Nachfolgepraxis ist in diesem Fall erst nach Ablauf von 2 Jahren möglich. Hier ist auf die Altersgrenze für Vertragsärzte zu achten. Stellt der Niederlassungsausschuss fest, dass die Nichtherstellung des Einvernehmens nicht im Einflussbereich des Übergebers liegt, tritt der nächste Bewerber an die Stelle des punktebesten Bewerbers. Gibt es keine weiteren Bewerber, kann die neuerliche Ausschreibung der Nachfolgepraxis beantragt werden. Wir empfehlen allen Bewerberinnen und Bewerbern um Nachfolgepraxen unbedingt mit dem Praxisübergeber vor einer Bewerbung Kontakt aufzunehmen um zu klären, ob die persönlichen und die finanziellen Voraussetzungen gegeben sind. Eine Anrufung des Niederlassungsausschusses führt zu Verzögerungen bei der Nachbesetzung. Marcela Vladic Kurie niedergelassene Ärzte Foto: Schiffer

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