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ÆRZTE

Steiermark

 || 06|2017

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NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

>>

Die 10 erstgereihten Ärztinnen/Ärzte der betreffenden Reihungsliste

werden von der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert.

Bei einer Nichtbewerbung erfolgt eine Streichung aus der Reihungsliste

des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.

Bei der Ausschreibung der Planstelle als Nachfolgepraxis und bei

der Ausschreibung von Gesellschaftsanteilen an Gruppenpraxen

besteht keine Bewerbungspflicht.

Eine Nichtbewerbung führt zu kei-

ner Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.

Alle anderen Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausgeschrie-

benen Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten

angeführten Bedingungen mitbewerben.

Für die Bewerbung ist der aufgelegte

Bewerbungsbogen mit allen für

die Bewerbung notwendigen Unterlagen

bei der Ärztekammer für

Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens

06.07.2017

einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steier-

mark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer

unter www.

aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene

Ärzte

abrufbar.

Später

einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark

sind:

Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen,

wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt

wurden:

QQ

Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht

in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung

vorzulegen)

QQ

Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Mo-

nate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubi-

gte Übersetzung vorzulegen)

QQ

Staatsbürgerschaftsnachweis

QQ

Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter

angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärz-

tekammer

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskranken-

kasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt inner-

halb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen

Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines

Assoziationsstaates.

Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steier-

mark und die Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage

eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich;

die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird

automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische

Gebietskrankenkasse weitergeleitet.

Für den Geschäftsausschuss der steir.

§

2-Krankenversicherungsträger:

Mag. Gernot Leipold (Geschäftsführer),

Obfrau Mag.

a

Verena Nussbaum (Vorsitzende)

Für die Ärztekammer für Steiermark:

Dr. Herwig Lindner (Präsident)

Anmerkung:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die terminge-

rechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekam-

mer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.

Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersu-

chen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der

Sie tagsüber erreichbar sind.

Gemä

ß

3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Gesamt-

vertrages wird nachstehender Vertrag ausgeschrieben:

FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE

Augenheilkunde und Optometrie

Bezirk Leibnitz, Leibnitz

(BVA) :1

ab sofor

t

Die 10 erstgereihten Ärzte der betreffenden Reihungsliste werden von

der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert. Es besteht

keine Bewerbungspflicht. Eine Nichtbewerbung führt zu keiner Strei-

chung aus der Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.

Alle anderen Ärzte, die ihr Interesse für den ausgeschriebenen Ver-

trag bekunden möchten, können sich unter den unten angeführten

Bedingungen mitbewerben. Für die Bewerbung ist der aufgelegte

Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unter-

lagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeld-

gasse 29, bis längstens

06.07.2017

einzureichen. Bewerbungsbögen

sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der

Homepage der Ärztekammer unter

www.aekstmk.or.at/Formulare/

Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen

können nicht berücksichtigt werden.

Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind:

Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschlie

ß

en, wenn die

Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:

QQ

Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern

nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Über-

setzung vorzulegen)

QQ

Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei

Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine be-

glaubigte Übersetzung vorzulegen)

QQ

Staatsbürgerschaftsnachweis

QQ

Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter

angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landes­

ärztekammer

QQ

Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskran-

kenkasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt

innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Eu-

ropäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossen-

schaft oder eines Assoziationsstaates.

Nach Zuerkennung des Vertrages durch die Ärztekammer für Stei-

ermark und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter ist die

Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis)

erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für

Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter weitergeleitet.

Für die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter:

Fritz Neugebauer, Präsident Dr. Gerhard Vogel, Generaldirektor

Für die Ärztekammer für Steiermark:

Dr. Herwig Lindner, Präsident

Anmerkung:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die ter-

mingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der

Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.:

0316/8044-135.

Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rück-

fragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnum-

mer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.

PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG

BVA

06/2017