

ÆRZTE
Steiermark
|| 06|2017
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NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
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Die 10 erstgereihten Ärztinnen/Ärzte der betreffenden Reihungsliste
werden von der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert.
Bei einer Nichtbewerbung erfolgt eine Streichung aus der Reihungsliste
des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.
Bei der Ausschreibung der Planstelle als Nachfolgepraxis und bei
der Ausschreibung von Gesellschaftsanteilen an Gruppenpraxen
besteht keine Bewerbungspflicht.
Eine Nichtbewerbung führt zu kei-
ner Streichung aus der Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.
Alle anderen Ärztinnen/Ärzte, die ihr Interesse für eine der ausgeschrie-
benen Planstellen bekunden möchten, können sich unter den unten
angeführten Bedingungen mitbewerben.
Für die Bewerbung ist der aufgelegte
Bewerbungsbogen mit allen für
die Bewerbung notwendigen Unterlagen
bei der Ärztekammer für
Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens
06.07.2017
einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steier-
mark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer
unter www.
aekstmk.or.at/Formulare/NiedergelasseneÄrzte
abrufbar.
Später
einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark
sind:
Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen,
wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt
wurden:
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht
in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung
vorzulegen)
Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Mo-
nate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubi-
gte Übersetzung vorzulegen)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter
angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärz-
tekammer
Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskranken-
kasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt inner-
halb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen
Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines
Assoziationsstaates.
Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steier-
mark und die Steiermärkische Gebietskrankenkasse ist die Vorlage
eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich;
die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird
automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Steiermärkische
Gebietskrankenkasse weitergeleitet.
Für den Geschäftsausschuss der steir.
§
2-Krankenversicherungsträger:
Mag. Gernot Leipold (Geschäftsführer),
Obfrau Mag.
a
Verena Nussbaum (Vorsitzende)
Für die Ärztekammer für Steiermark:
Dr. Herwig Lindner (Präsident)
Anmerkung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die terminge-
rechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekam-
mer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.: 0316/8044-135.
Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rückfragen ergeben, ersu-
chen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnummer anzuführen, unter der
Sie tagsüber erreichbar sind.
Gemä
ß
3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter abgeschlossenen Gesamt-
vertrages wird nachstehender Vertrag ausgeschrieben:
FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE
Augenheilkunde und Optometrie
Bezirk Leibnitz, Leibnitz
(BVA) :1
ab sofor
t
Die 10 erstgereihten Ärzte der betreffenden Reihungsliste werden von
der Ärztekammer schriftlich zur Bewerbung aufgefordert. Es besteht
keine Bewerbungspflicht. Eine Nichtbewerbung führt zu keiner Strei-
chung aus der Reihungsliste des Bezirkes bzw. Reihungsraumes.
Alle anderen Ärzte, die ihr Interesse für den ausgeschriebenen Ver-
trag bekunden möchten, können sich unter den unten angeführten
Bedingungen mitbewerben. Für die Bewerbung ist der aufgelegte
Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unter-
lagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeld-
gasse 29, bis längstens
06.07.2017
einzureichen. Bewerbungsbögen
sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der
Homepage der Ärztekammer unter
www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen
können nicht berücksichtigt werden.
Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind:
Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschlie
ß
en, wenn die
Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden:
Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern
nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Über-
setzung vorzulegen)
Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei
Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine be-
glaubigte Übersetzung vorzulegen)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation
Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter
angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landes
ärztekammer
Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt einer Gebietskran-
kenkasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt
innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Eu-
ropäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossen-
schaft oder eines Assoziationsstaates.
Nach Zuerkennung des Vertrages durch die Ärztekammer für Stei-
ermark und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter ist die
Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis)
erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für
Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter weitergeleitet.
Für die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter:
Fritz Neugebauer, Präsident Dr. Gerhard Vogel, Generaldirektor
Für die Ärztekammer für Steiermark:
Dr. Herwig Lindner, Präsident
Anmerkung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die ter-
mingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der
Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. Fax-Nr.:
0316/8044-135.
Da sich immer wieder zu den Bewerbungen Rück-
fragen ergeben, ersuchen wir Sie, in der Bewerbung die Telefonnum-
mer anzuführen, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
PLANSTELLENAUSSCHREIBUNG
BVA
06/2017