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Ærzte

Steiermark

 || 12|2016

17

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Medikamente und Heil-

mittel zur Steuerminde-

rung?

Statistik

Ärzte werden oftmals von ihren Patienten

gebeten, ärztliche Bestätigungen für die

Geltendmachung von außergewöhnlichen

Belastungen im Rahmen der Steuererklä-

rung auszustellen.

Dazu gibt es eine Entscheidung zur

Absetzbarkeit von Medikamenten und

Heilmitteln als Kosten der Heilbehandlung.

Um sie als außergewöhnliche Belastung

steuerlich absetzen zu können, müssen

sie zumindest zur Linderung einer konkret

existenten Krankheit beitragen.

Erhöhte Nachweiserfordernisse ergeben

sich dabei insbesondere bei Behand-

lungsformen aus der Alternativ- oder

Naturmedizin. Sofern ein ärztliches Schrei-

ben zur Untermauerung dient, ist in

diesem konkret auf die medizinische

Notwendigkeit einzugehen. Allgemeine

unspezifische Anregungen zu Lebens-

und Essgewohnheiten sind nach Ansicht

des UFS in diesem Zusammenhang nicht

ausreichend. Im Fall von Vitaminpräpa-

raten zur Behandlung von Lactose- und

Fructoseintoleranzen konnten nur die

in der ärztlichen Bestätigung explizit

genannten Präparate steuerlich geltend

gemacht werden. Die Kosten für darüber

hinausgehende allgemeine Substanzen

(diverse Teesorten, Vitamin-C-Tabletten

usw.) wurden nicht anerkannt.

Auch wenn man dem Patienten helfen

möchte, ist von reinen Gefälligkeitsbe-

stätigungen jedenfalls abzuraten, da bei

vorsätzlich falschen Angaben im Extremfall

sogar finanzstrafrechtlich eine Beitragstä-

terschaft die Folge sein kann.

Bruttoinlandsprodukt eher gesunken

als gestiegen sind.

Oft wird suggeriert, dass die Gesund-

heitsausgaben – auch die öffentlichen

– gemessen am Bruttoinlandsprodukt

ständig und sogar dramatisch steigen.

Das ist schlicht falsch – trotz teurerer

und besserer therapeutischer Möglich-

keiten, trotz der demographischen Ver-

änderungen, die einen höheren Bedarf

erklären würden.

Ursache: Wirtschaft

Die Zahlen zeigen auch: Wenn sich die

Prozentzahlen verändern, liegt das zu

einem großen Teil an der schwanken-

den Wirtschaftsleistung. Von 2008 auf

2009 veränderten sich die Kosten pro-

zentuell sprunghaft – wohl eine Folge

der Finanz- und Wirtschaftskrise. Als

sich die Wirtschaft in den Folgejahren

wieder erholte, ging es mit den anteils-

mäßigen Gesundheitskosten wieder

herunter.

Tatsache ist, dass Österreichs Gesund-

heitskosten gemessen an der Wirt-

schaftsleistung im oberen Bereich der

EU-Länder liegen. Betrachtet man die

gesamten Kosten, also öffentliche und

private, liegen vier Länder aus den

EU-15 vor Österreich: die Niederlande,

Frankreich, Deutschland und Belgien.

Bei den öffentlichen Gesundheitskosten

„Was oft suggeriert wird, dass die Gesundheitsausgaben, auch die

öffentlichen, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, ständig und

sogar dramatisch steigen, ist schlicht falsch.“

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