AERZTE Steiermark 06 2026

PRÜFUNG ÆRZTE Steiermark || 06|2026 19 Foto: envato/ LightFieldStudios Fachärztliche Prüfung für Allgemein- und Familienmedizin Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin und Familienmedizin übernehmen eine Schlüsselrolle in der Versorgung. Sie sind die erste Anlaufstelle in der Primärversorgung, ordnen Beschwerden ein, begleiten Krankheitsverläufe und koordinieren außerdem als zentrale Ansprechpersonen weitere Behandlungsschritte. Für dieses neue Sonderfach wurde nun der erste Prüfungstermin festgelegt: Er findet am 6. November 2026 statt. Anmeldeschluss dafür ist am 6. September 2026. Der Prüfungsort wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Kandidat:innen festgelegt. Voraussetzungen Zulassungsvoraussetzung sind mindestens 42 anrechenbare Ausbildungsmonate im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin, spätestens bis zum Anmeldeschluss, oder der Nachweis des Erfordernisses zur Ablegung der fachärztlichen Prüfung, wenn in einem Verfahren zum Erwerb der Facharztbezeichnung Allgemeinmedizin und Familienmedizin gemäß der Übergangsbestimmung § 262 ÄrzteG 1998 die Absolvierung der fachärztlichen Prüfung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin vorgeschrieben wurde. In diesem Fall ist der diesbezügliche Bescheid vorzulegen. Prüfungsmethode Die Prüfung erfolgt schriftlich, oder, in Abhängigkeit der Anzahl der Kandidat:innen, im Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2027 mündlich. Die Anmeldung zur fachärztlichen Prüfung ist ebenfalls seit 1. Juni 2026 möglich. Die entsprechenden Anmeldeformulare sind auf der Website der Akademie der Ärzte verfügbar: arztakademie.at/facharzt Mit der Einführung des Sonderfachs Allgemein- und Familienmedizin per 1. Juni 2026 folgen nun die entsprechenden fachärztlichen Prüfungen. Erster Termin ist im November. follow us FORTBILDUNG AKTUELL UNTERSTÜTZT VON Raiffeisen-Landesbank Steiermark Turnusärzt:innen-Weiterbildung: Fachärztliche Prüfung für Allgemein- und Familienmedizin Prüfungstermin: 6. November 2026 Anmeldeschluss: 6. September 2026 Details können der neuen Prüfungsordnung entnommen werden:

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