42 ÆRZTE Steiermark || 03|2026 Sonderurlaub für Ärzt:innen der Stmk. KAGes Gewisse erfreuliche bzw. auch weniger erfreuliche Ereignisse im privaten Umfeld angestellter Ärzt:innen werfen oftmals Fragen nach einer bezahlten Freistellung vom Dienst auf. Für bestimmte persönliche Anlässe sieht das Stmk. L-DBR (Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark) Regelungen für Sonderurlaubstage vor. Diese dienstfreien Tage, die zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub bestehen, müssen durch den angestellten Arzt bzw. die angestellte Ärztin beantragt werden. Der Begriff des Sonderurlaubs umfasst somit eine bezahlte Freistellung von der Dienstpflicht für besondere, klar definierte Ereignisse. Hinweis: Bei der Gewährung des Sonderurlaubes hat die Dienstgeberin auch die betrieblichen Interessen zu berücksichtigen. Ein frühzeitiges Ansuchen erleichtert in der Regel die organisatorische Planung. Die in der KAGes diesbezüglich geltenden Gründe für einen Sonderurlaub samt dessen Dauer finden Sie kompakt nebenstehend im Überblick. Abgrenzung zum Erholungsurlaub Der Sonderurlaub ist vom Erholungsurlaub begrifflich abzugrenzen und gebührt zusätzlich zum jährlichen Erholungsurlaub. Der Erholungsurlaub verfolgt im Gegensatz zum Sonderurlaub klar den Zweck der Erholung der angestellten Ärzt:innen. ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE DIENSTRECHT AKTUELL Serie der Kurie Angestellte Ärzte Isabell Polanec Gerhard Posch Bernd Niehs Isabel Fuchs Foto: Furgler, Schiffer (3), envato/MorphoBio
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