AERZTE Steiermark | -Dezember 2023

Ærzte Steiermark || 12|2023 9 Cover Fotos: Adobe Stock, Schiffer etablieren wollen, entwickeln gemeinsam ein regionales Versorgungskonzept , das eine ärzt liche Versorgung auch an Tagesrandzeiten (bis 18:30 Uhr) vorsieht. Eine Innovat ion ist, dass sich, wenn dies in der Versorgungsregion gewünscht ist, die beteiligten Ärztinnen und Ärzte abwechseln können und nicht immer dieselbe Praxis eine Abendordination anbieten muss. „Wir hoffen sehr, dass die Reduktion der obligatorischen Praxisöffnungstage von fünf auf vier wieder mehr Ärztinnen und Ärzte dazu bewegen wird, einen Kassenvertrag anzustreben“, sagt der steirische Ärztekammerpräsident. So hätten die Ärztinnen und Ärzte mehr freie Tage und die Patientinnen und Patienten gleichzeitig ein Mehr an kassenärztlicher Versorgung, noch dazu an den Tagesrandzeiten. Um das zu erleichtern, wird die Mindestöffnungszeit der Ordination 23 Stunden an vier Tagen betragen, statt 20 Stunden an fünf Tagen. Die echte Arbeitszeit, so die Zusatzvereinbarung, darf sich durch weniger Arbeitstage nicht reduzieren, auch die Versorgungsleistungen müssen gleich bleiben. Sollte sich herausstellen, dass die Vier-Tage-Woche nicht den gewünschten Er folg bringt, kann die Kassenärztin, der Kassenarzt zum Monatsende die Rückkehr zur „alten“ Fünf-Tage-Woche beantragen. Es wird evaluiert Das Projekt ist vorerst auf fünf Jahre befristet. Es läuft also mit Ende Dezember 2028 aus. Ärztekammer Steiermark und ÖGK werden schon während der Laufzeit dieser Zusatzvereinbarung (spätestens bis Ende 2025) die Auswirkungen der Umsetzung der Vier-TageWoche für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie die gesamte VersorgungssiDie VierTage-Woche kommt für alle Ärzt:innen für Allgemeinmedizin sowie Fachärzt:innen mit ÖGK-Vertrag. Aber nur für jene, die das auch wollen. Niemand muss, jede:r kann. „Es gibt ein hohes Maß an Flexibilität für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte.“ Alexander Moussa, Kassenärztlicher Referent

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