AERZTE Steiermark | Februar 2023

niedergelassene Ärztinnen und ärzte Ærzte Steiermark || 02|2023 49 Der ganz normale Praxiswahnsinn praktisch täglich Von Ulrike Stelzl Trendige Diagnosen Ich würde jetzt gerne ein paar Minuten den Sandsack bearbeiten. Gerade war Herr J. da und wollte, dass ich für ihn einen Kurantrag stelle. Der gute Mann zählt nicht einmal halb so viele Lenze wie meinereine Winter. Sein bisher nicht allzu langes Arbeitsleben hat er zu gefühlten sechzig Prozent im Krankenstand verbracht. Und das, obwohl ich extrem geizig mit Krankenständen bin und bei Verdacht auf chronische Tachinitis wirklich kleinlich und bösartig werden kann. Und das mit Genuss. Ich kenne ihn, seit er ungefähr achtzehn war, und seitdem hat er unter mehr Erkrankungen gelitten als der Großteil meiner siebzigjährigen Patienten. Meistens war es Männerschnupfen in seinen verschiedensten lebensbedrohlichen Ausprägungen. Dann hat er offenbar für sich auf Google das „Chronic fatigue syndrome“ entdeckt. Dieses trat vor allem an Montagmorgen in unpackbarem Schweregrad auf. Um sich während Urlauben oder beim Fußballspielen komplett zu verflüchtigen. Beim Sport allerdings begann ihm sein ganzer Körper wehzutun. „Such nicht mal nach Fibromyalgie!“, grummelte ich in Gedanken. Tat er auch nicht, denn dann kam COVID. Seine COVIDInfektion zelebrierte er intensiver als alle Männerschnupfen davor. Und seitdem hat sein Leiden endlich einen Namen. Mit tiefem Seufzen meinte er: „Sie wissen ja, Long COVID“. Nun weiß ich, dass es wirklich arme Schweine gibt, die an „Long COVID“ leiden, sei es neurologisch oder cardial, Patienten, die Atemprobleme haben und vieles mehr. Übrigens hat es immer schon Menschen gegeben, die nach Adenoviren, EBV oder Influenza ganz schön bedient waren. Und das über Monate. Allerdings ist dieses Wissen völlig in Vergessenheit geraten. Postinfektiöse Asthenie schrieb unser Lungenarzt immer in den Befund, wenn ich die armen Postinfekt-Darniedergebeugten zu ihm überwiesen hatte. Bitte nicht falsch verstehen: Es ist total wichtig, dass „Long COVID“-Patienten Therapien und Reha-Angebote nutzen können. Mein Problem ist allerdings, dass ich mittlerweile allergisch gegen diese Diagnose bin. Denn ich kenne nur ganz wenige, auf die sie wirklich zutrifft. Dafür umso mehr Trittbrettfahrer, die es sich hinter dem Schutzschild COVID oder „Long COVID“ gemütlich machen. Denn dagegen kann oder darf man einfach nichts sagen. Sonst wird man sofort zum coronaleugnenden aluhuttragenden Unmenschen. Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin. Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc! 2 Der ganz normale Praxiswahnsinn“ (erhältlich bei Amazon) Foto: Furgler Gemäß § 4 Abs. 1 des für das Bundesland Steiermark geltenden ÖGK-Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages sowie gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtvertrages werden nachstehende Planstellen ausgeschrieben: PlanstellenAusschreibung 02/2023 Ärzt:innen für Allgemeinmedizin Bezirk Liezen Admont (ÖGK, BVAEB, SVS) ab 01.04.2023: 1 EUR 70.000,00 Anschubfinanzierung Gruppenpraxis Für 2 Ärzt:innen für Allgemeinmedizin Bezirk Liezen Admont (ÖGK, BVAEB, SVS) ab 01.04.2023: 1 EUR 105.000,00 Anschubfinanzierung nachfolgepraxis Für 1 Jahr Bezirk Hartberg-Fürstenfeld Pöllau (ÖGK, BVAEB, SVS) ab 01.04.2023: 1 EUR 35.000,00 Anschubfinanzierung FACHÄRZT:INNEN: NACHFOLGEPRAXIS FÜR 1 JAHR Augenheilkunde und Optometrie Bruck-Mürzzuschlag, Mürzzuschlag (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.04.2023 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 02.03.2023 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber:innen, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigte/r angestellte/r oder niedergelassene/r Ärztin/Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertrags:ärzt:in einer Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht; Fax-Nr.: 0316/8044-135.

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