AERZTE Steiermark | November 2022

Foto: Adobe Stock Ærzte Steiermark || 11|2022 23 Kommunikation Schon seit geraumer Zeit weist die Österreichische Ärztekammer darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte zunehmender Bedrohung und Gewalt, darunter auch im Internet, ausgesetzt sind. Die ÖÄK hat daher die Enquete „Gegen Hass im Netz“ abgehalten und sich damit zum Ziel gesetzt, noch einmal auf dieses Thema hinzuweisen und Information und Hilfestellung zu bieten. „Die Landesärztekammern bieten schon eine Vielzahl von Programmen für Betroffene von verbaler oder physischer Gewalt an, dieses Angebot wurde bereits im Pandemieverlauf ausgeweitet und wird weiter ausgebaut werden“, sagt Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, und appelliert an alle Ärztinnen und Ärzte, diese Angebote im Fall des Falles auch zu nutzen und die Unterstützung zu suchen. Man werde verstärkt auf die bestehenden Angebote hinweisen, erwarte aber auch zusätzliche Maßnahmen: „Im Rahmen der Enquete haben sich einige Punkte klar herauskristallisiert, die umgesetzt werden sollten, damit Ärztinnen und Ärzte besser vor Bedrohung und physischer und verbaler Gewalt geschützt werden.“ an. Zudem brauche es mehr Sensibilisierung der Behörden für das Thema und die Tatbestände, beziehungsweise auch eigene Behörden mit Spezialisierung auf Delikte rund um Hass im Netz. Die grenzüberschreitende Amtshi lfe sol l recht lich durchgriffsstärker sein, Betroffene bräuchten einen besseren Zugang zu – auch europaweitem – Rechtsschutz. Ein wesentlicher Punkt sei die Forderung nach einer Klarnamenpflicht. „Aus den Europaweiter Rechtsschutz „Wir fordern von der Exekutive und den Gerichten die volle Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten“, sagt ÖÄK-Vizepräsident Harald Schlögel. Damit auch jeder seine eigenen Möglichkeiten kennt, verweist Schlögel auf den Nationalen Aktionsplan des Vereines ZARA – Zivilcourage und Anti-RassismusArbeit – und schließt sich der Forderung nach mehr I n forma t ionsk ampagnen durch die öffentliche Hand Referaten der Experten, vor allem der Juristen, ging klar hervor, dass eine Klarnamenpflicht viele der auftretenden Probleme zumindest lindern könnte“, sagt Schlögel: „Wenn ich etwas, das ich unter einem Pseudonym poste, nicht auch unter meinem vollen Namen posten kann, dann stimmt offensichtlich etwas mit meinem Posting nicht.“ Er fordert für Plattformen ab einer gewissen Reichweite eine Registrierungspflicht, eventuell mit elektronischer Signatur. Im Rahmen der Enquete zum Thema „Gegen Hass im Netz“ haben sich klare Handlungsfelder herauskristallisiert. Die Österreichische Ärztekammer fordert unter anderem die volle Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten. „Hass im Netz“ wirkungsvoller bekämpfen – Klarnamen nötig „Hass im Netz“ betrifft nicht nur Ärztinnen und Ärzte, trifft sie aber ganz besonders. Die Ärztekammer fordert die volle Ausschöpfung und die Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten, hilft aber auch. Der Kontakt in der Ärztekammer Steiermark: +43 316 8044-41, amboss@aekstmk. or.at.

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