AERZTE Steiermark | Juni 2022

Niedergelassene Ärztinnen & Ärzte Ærzte Steiermark || 06|2022 37 Von ELIAS profitieren Mit Herbst 2022 startet wieder das Elektronische Leistungs-, Informations- und Analyseservice (ELIAS) des Kassenärztereferats der Kurie Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, an dem alle ÖGKVertragsärztinnen und -ärzte freiwillig teilnehmen können. Alexander Moussa Ärztinnen und Ärzte mit einem ÖGK-Einzelvertrag bietet dieses Service die Möglichkeit, die eigenen Leistungen mit den Leistungen der Kolleginnen und Kollegen im selben Fach zu überblicken. Darüber hinaus wird im Rahmen eines Workshops das eigene Verrechnungswissen vertieft und vorhandene Potenziale genutzt. Für das Kassenärztereferat bringt ELIAS wertvolle Erkenntnisse für die Tarif- und Vertragsverhandlungen mit der ÖGK. Generell wird die Kommunikation innerhalb der jeweiligen Fachgruppe betreffend das Abrechnungsverhalten gefördert. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Tipps aus dem Kassenärztereferat. So funktioniert ELIAS Es erfolgt eine fachgruppenspezifische schriftliche Mitteilung, wann das Service angeboten wird. Sie übermitteln in weiterer Folge die von uns benötigte ÖGK-Quartalsabrechnung in anonymisierter Form. Das bedeutet, es dürfen keine patientenbezogenen Daten an uns geliefert werden. Dies ist mit den größten Arztsoftwareherstel lern bereits akkordiert. Es wird daher eine anonymisier te Abrechnung erstellt nach Ihrem Auftrag an uns übermittelt. Sollte es in der Anfangsphase mit Ihrer Arztsoftware zu Problemen kommen, wenden Sie sich bei Schwierigkeiten gleich an uns, damit wir Sie entsprechend unterstützen und Lösungen finden können. Das Service wird jeweils für die gesamte Fachgruppe angeboten. Bei Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin erfolgt die Abwicklung pro Bezirk. Ganz wichtig: Die Auswertung erfolgt auch in Bezug auf die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte anonymisiert! Es wird jeder tei lnehmenden Ärztin bzw. jedem teilnehmenden Arzt eine zufällig ausgewählte Nummer zugeteilt, die nur die betroffene Ärztin bzw. der betroffene Arzt kennt. Die absolute Verschwiegenheit ist damit garantiert! Sie erhalten einen Überblick über die eigenen Leistungen y Wie liege ich mit den Einzelleistungen im Vergleich zu den teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen? y Wie liege ich im Vergleich zum Durchschnitt? y Liegen ein Limit oder eine Degression bei der Leistung vor? y Übersehe ich Leistungen der Honorarordnung? Ferner erhalten Sie eine Menge Tipps und zusätzliche Informationen zur Honorarordnung, aber auch zur Beratung hinsichtlich der Kontrolltätigkeit durch die ÖGK. Über wichtige Erkenntnisse werden wir auch gerne im AERTE Steiermark in einer eigenen Rubrik „Tipps aus dem kassenärztlichen Referat“ regelmäßig berichten. Alexander Moussa ist Kassenärztereferent der Ärztekammer Steiermark. ELIAS: Die Ziele y Überblick über die eigenen Leistungen y Vergleich mit Kolleginnen und Kollegen im selben Fach y Vertiefung des Verrechnungswissens y Förderung der Kommunikation innerhalb der Fachgruppe y Tipps für die Kassenabrechnung Abwesenheitsmeldungen bei Ordinationsschließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen werden in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk.or.at/46) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed.net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Gesundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzte müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung melden. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekammer Steiermark und auf ordinationen.st

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=