AERZTE Steiermark | Juni 2022

wirtschaft&Erfolg Ærzte Steiermark || 06|2022 27 Unterstützung im Krankheitsfall: die Krankenbeihilfe des Wohlfahrtsfonds Die Krankenbeihilfe ist eine Unterstützungsleistung, die im Fal l einer hundertprozentigen Dienstverhinderung in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls gewährt wird. Es handelt sich dabei aber nicht um eine klassische Krankenversicherung, sondern um ein Krankentaggeldsystem. Bezug: ab wann und wie lange? Folgende Aufstellung (Tab. 1) bietet einen Überblick über die Wartezeiten und die jeweiligen Ansprüche. Wiedererkrankung In diesem Fall besteht Anspruch auf eine Krankenbeihilfe ab dem ersten Tag ohne Wartezeit unter folgenden Voraussetzungen: y Wiedererkrankung innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des ersten Krankenstandes und y die gleiche Diagnose wie bei der Ersterkrankung Anspruchsdauer Zeitlich begrenzt ist der Anspruch auf Unterstützung mit maximal 52 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren (gerechnet ab dem 1. Tag der letzten gemeldeten Berufsunfähigkeit). Anstelle der Krankenbeihi lfe kann aber auch schon vorher durch Beschluss des Verwaltungsausschusses eine (zeit lich befristete) Invaliditätsversorgung gewährt werden, d. h. dass kein Rechtsanspruch auf die Ausschöpfung der vollen 52 Wochen an Krankenbeihilfe besteht. Was ändert sich mit dem Pensionsantritt? Mit dem Antritt der Alters- oder Invaliditätsversorgung besteht kein Anspruch mehr auf eine Krankenbeihilfe. Eigenbestätigungen zählen nicht als Nachweis Eigenbestätigungen und Bestätigungen von nahen Any Bestätigung über die 100%ige Arbeitsunfähigkeit für den gesamten beantragten Zeitraum (Krankenhaus, Hausbehandlung usw.); Achtung: Eigenbestätigungen sind nicht ausreichend. y Bei Krankenständen, die länger als zwei Monate dauern, sind zusätzlich laufend aktuelle Unterlagen bzw. Facharztbriefe vorzulegen. Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenbeihilfe? Sowohl bei selbständig tätigen als auch bei angestellten Ärztinnen und Ärzten ist der Beitrag grundsätzlich einkommensabhängig. y Selbständig tätige Ärztinnen und Ärzte zahlen zwischen EUR 33,96 und EUR 101,85 brutto pro Monat. y Bei rein angestellten Ärztinnen und Ärzten sind es 0,50 % des jeweiligen monatlichen Bruttogrundgehaltes. Für Fragen zur Krankenbeihilfe steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung: Tel.: (0316) 8044-65 Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at gehörigen zählen nicht als gültiger Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit. Zu den nahen Angehörigen zählen Verwandte in gerader Linie, Ehepartner und eingetragene Partner. Wie beantragen? Innerhalb von 12 Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist diese schriftlich an den Wohlfahrtsfonds zu melden, wobei folgende Unterlagen vorzulegen sind: y schriftlicher Antrag bzw. Antragsformular (Download über die Homepage der Ärztekammer unter https://www.aekstmk. or.at/471) y aktuelle Bankverbindung (IBAN) Welche Leistungen sind abgedeckt? Tab. 1: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Wohnsitzärztinnen und Wohnsitzärzte: Wartezeit Anspruch auf Krankenbeihilfe Mindesttagsatz Maximaltagsatz Krankenhausaufenthalt 3 Tage ab dem 4. Tag EUR 134,00 EUR 402,00 Hausbehandlung 14 Tage ab dem 15. Tag bzw. unmittelbar im Anschluss an einen mindestens 3 Tage dauernden Krankenhausaufenthalt EUR 92,00 EUR 270,00 Ausschließlich angestellte Ärztinnen und Ärzte: Wartezeit Anspruch auf Krankenbeihilfe Tagsatz brutto Hausbehandlung und Krankenhausaufenthalt 14 Tage ab dem 15. Tag EUR 92,00 Foto: Fotolia

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