Ærzte
Steiermark
 || 03|2013
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Foto:
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
comstock
Meldungen von Änderungen
Bitte vergessen Sie nicht, folgende Änderungen zu melden:
y
Aufnahme bzw. Einstellung
der ärztlichen Tätigkeit
y
Aufnahme und Beendigung
einer ärztlichen Nebentätigkeit
y
Eröffnung, Verlegung und Schließung
von Ordinationen
y
Wechsel des Dienstortes
y
Änderung der Wohnadresse
y
Verleihung von Berufstiteln
y
Übernahme von Funktionen (z.B. Primariat)
y
Abteilungswechsel
(auch innerhalb eines Krankenanstaltenträgers)
y
Familienstandsänderung – Namensänderung
y
Geburten von Kindern
Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter des Informations- und Mitgliederservices:
Tel.: (0316) 8044-0
Fax: (0316) 8044-790
E-Mail:
FachärztInnen für
Praxisvertretungen gesucht
Es erreichen uns immer wieder Anfragen von Fachärztin­nen
und Fachärzten, die für die Zeit ihrer Abwesenheit eine Pra-
xisvertretung suchen. Sollten Sie als Fachärztin bzw. -arzt In-
teresse daran haben, Praxisvertretungen zu übernehmen, er-
suchen wir um Kontaktaufnahme mit den Mitar­beiterinnen
und Mitarbeitern des Informations- und Mitgliederservices,
damit wir dies entsprechend vormerken können:
Tel.: (0316) 8044-0
E-Mail:
Empfehlungstarife
für Vertretungsärzte
An die Ärztekammer für Steiermark wurden immer wieder
Anfragen zu Richtwerten für die Honorierung von Praxis-
vertretungen herangetragen. Das Referat für Vertretungsärz-
te hat nun in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten
für Allgemeinmedizin und Fachärzten einen Empfehlungs-
tarif erarbeitet. Dieser Empfehlungstarif soll Ärztinnen und
Ärzten, die Praxisvertretungen übernehmen, und Ärztinnen
und Ärzten, die Praxisvertreter suchen, als Empfehlung für
Honorarvereinbarungen dienen.
Sie finden die Empfehlungstarife für Vertretungsärzte auf
der Homepage der Ärztekammer für Steiermark im ge-
schützten Bereich unter Niedergelassene Ärzte/Vertretungs-
ärzte/Empfehlungstarif für Praxisvertretungen.
Empfehlung:
Schon jetzt einen Ordinations-Check durchführen!
Fragebogen abrufbar unter
– Ordinationsevaluierung – Evaluierungsfragen
Unterstützung unter
– Downloads – Nütz-
liche Dokumente für die gesetzliche Selbstevaluierung
Informationsveranstaltungen zur Qualitätsevaluierung:
Donnerstag, 14. März 2013, 19:00 Uhr, Ärztekammer
(Anmeldung über
)
Rückfragen zu Qualitätssicherungs-VO:
Karin Ferk, 0316/8044-11
Arzt die Evaluierung oder
werden erhobene Mängel
nicht behoben, muss Anzeige
beim Disziplinaranwalt erstat-
tet werden.
Neu ist hierbei, dass auch die
Krankenversicherungsträger
in den Evaluierungsprozess
miteinbezogen werden. Die
ÖQMed muss evident ge-
wordene Mängel sofort mel-
den sowie ihnen die abschlie-
ßenden Ergebnisse der Evalu-
ierung bekanntgeben.
Interdisziplinäre
Zusammenarbeit
In der QS-VO ist auch das
Evaluierungskriterium „Inter-
disziplinäre Zusammenarbeit“
enthalten.
Bei der Patientenbetreuung
ist mit anderen ÄrztInnen
relevanter Fachrichtungen
sowie – sofern notwendig –
mit Angehörigen anderer Ge-
sundheitsberufe zusammen
zu arbeiten.
Hier ist ausschließlich die ärzt-
liche Zusammenarbeit in Form
von Zuweisungen gemeint, da
ein/e niedergelassene/r Ärztin/
Arzt grundsätzlich keine/n
andere/n Ärztin/Arzt anstellen
kann. SpezialistInnen, zu de-
nen zugewiesen wird, können
ÄrztInnen mit verschiedenen
Leistungsspektren sein, aber
auch Angehörige anderer Ge-
sundheitsberufe wie beispiels-
weise DiätassistentInnen und
LogopädInnen.
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