Zur Ärztekammer Steiermark Startseite

Veranstaltungen des Fortbildungsreferates
finden Sie hier

zum Kalender...

Anerkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten

Damit Turnusärzt:innen ausgebildet werden dürfen, ist eine bescheidmäßige Anerkennung als Ausbildungsstätte erforderlich.

Für An- und Aberkennungen von ärztlichen Ausbildungsstätten (einschließlich Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen sowie Spezialisierungsstätten) liegt die Zuständigkeit zur Führung der Verfahren seit 1.1.2023 bei den Landeshauptleuten.

Anträge sind dementsprechend bei den Landeshauptleuten einzubringen.

Verfahren, die am 31.12.2022 nicht rechtskräftig abgeschlossen waren, wurden von der ÖÄK an die Länder zur Weiterführung der Verfahren übergeben, wo Sie allfällige Auskünfte zu Ihren Verfahren erhalten.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Referat Gesundheitsrecht
Haus der Gesundheit, Friedrichgasse 9, 8010 Graz
+43 (316) 877-4413
sanitaetsrecht@stmk.gv.at

Folgen Sie uns: Folgen Sie uns auf YoutubeFolgen Sie uns auf XFolgen Sie uns auf Facebook

Die Ärztekammer Steiermark . Alle Rechte vorbehalten

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | PRESSE