e-Zuweisung als Start für eHealth-Zukunftsvereinbarung Die Bundeskurie Niedergelassene Ärzte hat mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger eine eHealthZukunftsvereinbarung abgeschlossen, die für die niedergelassenen Ärzt:innen alle Digitalisierungsprojekte der kommenden Jahre festlegt. Für Ärzt:innen entstehen daraus konkrete Pflichten – aber auch neue Möglichkeiten. Das erste Projekt, das bei den niedergelassenen Ärzt:innen ausgerollt und weiterentwickelt werden soll, ist die e-Zuweisung. Bei der e-Zuweisung handelt es sich um die elektronische Erfassung, Übermittlung und Einlösung von Zuweisungen. Das Service wird mit 8 Leistungsarten zur verpflichtenden Nutzung ab dem 01.10.2027 eingeführt. Die bereits umgesetzten Leistungsarten der e-Zuweisung können aktuell im Rahmen einer Pilotierungsphase – bis zum Zeitpunkt der Verpflichtung – freiwillig genutzt werden. Folgende 6 Leistungsarten stehen bereits jetzt zur VerfüDie Digitalisierung des österreichischen Gesundheitswesens schreitet zügig voran. Mit der neuen eHealth-Zukunftsvereinbarung werden sämtliche Digitalisierungsprojekte für die kommenden Jahre für den gesamten niedergelassenen Bereich geregelt. NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN & ÄRZTE 54 ÆRZTE Steiermark || 07_08|2026 Foto: envato/sedrik2007
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg3NzQ1MQ==