NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ÆRZTE Steiermark || 01|2026 53 „Die durch die Sozialversicherung vorgelegte Nutzungsvereinbarung für Wahlärzt:innen (e-card Plus-Wahlpartner) konnte nun entschärft werden, sodass aus unserer Sicht nun einer Unterfertigung nichts mehr im Wege steht“, betont Kurienobmann Prof. Dietmar Bayer Seit Jahresbeginn sind e-Card und e-Card-Infrastruktur für Zwecke der Sozialversicherung, Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) und eImpfpass zu verwenden. Die Identität der Patient:innen sowie die rechtmäßige Verwendung der e-Card sind zu überprüfen. Bei sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähigen Leistungen ist eine codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation zu übermitteln. Ausnahmen Ausnahmen bestehen bei einem „Opt-out“ der Patient:innen, dies ist im elmpfpass nicht möglich, oder wenn die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für freiberufliche Ärzt:innen verbunden sind. Wird von der Ausnahme Gebrauch gemacht, sind die Patient:innen vor Durchführung der ärztlichen Leistungen hierüber zu informieren. Die Grenze für das Vorliegen der Verhältnismäßigkeit wird bei 300 verschiedenen Patient:innen pro Jahr angenommen. Ebenso wird bei gemeinsamer Nutzung der e-card-lnfrastruktur, bei Ärzt:innen, die Einzelverträge lediglich zu einzelnen Krankenversicherungsträgern oder einen VU-Vertrag abgeschlossen haben, sowie bei ehemaligen Vertragsärzt:innen mit nunmehriger Wahlarzttätigkeit von einer Verhältnismäßigkeit ausgegangen. Die Verhältnismäßigkeit liegt aber nicht automatisch vor. Unberührt davon bleiben Härtefälle, z. B. in Aussicht genommene Beendigung der Tätigkeit oder Umzug in das Ausland). Diese Interpretation ist eine unterstützende Orientierung für Ärzt:innen und stets im Einzelfall individuell abzuwägen. Änderung der Vereinbarung Für die Nutzung der eCard-Infrastruktur haben Wahlärzt:innen 2 Optionen: • e-Card-Basis-Wahlpartner: Anschluss an die e-CardInfrastruktur zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Verfügung. • e-Card-Plus-Wahlpartner: Vereinbarung zur Nutzung der e-Card-Services. Die Nutzungsvereinbarung für e-Card Plus-Wahlpartner umfasst die Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise (RÖV) und Krankenbehandlung (RÖK): Bzgl. der konkreten Passagen der RÖK konnte eine Klarstellung herbeigeführt werden (die chefärztliche und kontrollärztliche Bewilligungspflicht; die Richtlinien im Bereich der Überweisungen oder Zuweisungen). Die weiteren Bereiche der RÖK sind mit dieser Vereinbarung nicht umfasst. Zusätzlich hat auch die Einhaltung der Richtlinie über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen zu erfolgen (RÖV). Außerdem sind Bestandteil der Nutzungsvereinbarung: eAUM (elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung), e-Rezept und Rezepturbefugnis, die verpflichtende Nutzung von eÜberweisung. Mit den Sozialversicherungsträgern ist es gelungen, das Service zur eÜberweisung weiterzuentwickeln. In einer SoftStart-Phase bis zum 1.10.2027 werden die Funktionalitäten für die Zuweisung im Bereich CT, MR, HUM, KPD, NUK, KDM und später auch Röntgen und Sonographie pilotiert, evaluiert und in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe weiterentwickelt. Details folgen. Auch zukünftige eCardServices sind enthalten. Rücktrittsrechte Die Nutzungsvereinbarung ist ein freiwilliges Angebot der Sozialversicherungsträger zur Nutzung des gesamten e-Card-Service-Leistungsspektrums. Beiden Parteien steht es frei – unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat – die Vereinbarung zu beenden. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Zurücktretens von der Vereinbarung auch jegliche Ansprüche auf die Nutzung der e-Card-Services entfallen. D. h. es ist keine selektive Nutzung einzelner e-Card-Services möglich. Wichtige Links: e-Card: Nutzungsvereinbarung für Wahlärzt:innen entschärft In den letzten Wochen konnte die Kurie durch intensive Verhandlungen und Gespräche mit den relevanten Systempartnern wesentliche Verbesserungen für den Wahlärztebereich erreichen. Foto: westend61, Schiffer „Durch unseren intensiven Einsatz konnten wesentliche Verbesserungen für die Wahlärzt:innen erzielt werden.“ Prof. Dietmar Bayer Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte
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