NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Stellungnahme der Kurie zum Entwurf des RSG 2030 Folgende Kritik zum Entwurf des „Regionalen Strukturplan Gesundheit 2030“ hat die Kurie Niedergelassene Ärzte mit Obmann Prof. Dietmar Bayer erarbeitet und als Stellungnahme übermittelt. 1. Fehlende Innovation und verpasste Modernisierung Mit dem vorliegenden Entwurf zum Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) 2030 für die Steiermark wird eine einzigartige Chance zur wirklichen Reform der Gesundheitsversorgung im Flächenbundesland Steiermark nicht genutzt, welche sich durch eine neue Landesregierung, eine neue Bundesregierung, einen neuen Finanzausgleich und die wirtschaftlich angespannten Rahmenbedingungen auftut. Statt Innovationen prägen alte Muster den Entwurf. Trotz diverser Ankündigungen und Zielsteuerungsbeschlüsse, welche die Möglichkeit für moderne, zukunftstaugliche und spitalsentlastende Versorgungsmodelle eröffnet, kommt es nach eingehender Analyse durch die Kurie Niedergelassene Ärzte unter Einbeziehung externer Experten nicht zu einer nachhaltigen Stärkung des niedergelassenen Bereichs zur Entlastung der intramuralen Strukturen. Als Randbemerkung halten wir fest, dass in einzelnen Bereichen deutliche Verschiebungen von versorgungsrelevanten Kapazitäten zwischen den unterschiedlichen Krankenhausträgern stattfinden, welche aus unserer Sicht in weiterer Folge direkte Auswirkungen auf die Versorgung im extramuralen Bereich – Gynäkologie, Urologie, Innere Medizin sowie Psychiatrie – haben werden. Der Entwurf zum RSG 2030 ist damit wenig ambitioniert und wird in dieser Form, die von der Politik selbst gesteckten Ziele eher verfehlen als erreichen. Während der Ausbau der Primärversorgung, Innovation, moderne niedergelassene Angebotsmodelle, Patientenlenkung sowie Prävention und Vorsorge in politischen Kommentaren als Zielsetzung betont werden, spiegelt sich dies im Entwurf nicht wider. Der RSG 2030 bleibt hinter den eigenen Ansprüchen zurück. Die Gelegenheit, essenzielle Themen wie die Versorgungswirksamkeit von Wahlärzt:innen, multicolore Gruppenpraxen und z. B. telemedizinische Ordinationen oder Versorgungseinheiten zu schaffen, bleibt ungenutzt. Aus unserer Sicht wird der RSG 2030 damit keinesfalls zu einer Verbesserung der Versorgung führen. 2. Fehlender präventiver Ansatz Der im Regierungsprogramm klar verankerte Präventionsauftrag findet im RSG 2030 faktisch keinen Niederschlag. Dies widerspricht den selbst gesetzten Regeln einer modernen und vorausschauenden Gesundheitsplanung. Zudem wird den Folgen der demografischen Entwicklung – zu erwartende höhere Kosten und fehlende gesunde Lebensjahre – nicht entgegengewirkt. 3. Gesundheitsplanung am Bedarf der Bevölkerung vorbei Der regionale Strukturplan Gesundheit (RSG) lässt aufgrund intransparenter Zahlengrundlagen, Berechnungsparameter und unklarer rechtlicher Konstruktionen vorgesehener ambulanter Vergemeinschaftungsformen eine transparente, bedarfsorientierte Planung von extramuralen Versorgungsangeboten und insbesondere von Kassenstellen vermissen. 4. Widerspruch zum Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“ Das politisch definierte Priorisierungsprinzip wird im Entwurf nicht umgesetzt. Statt Verbesserungen im digitalen und ambulanten Bereich zu ermöglichen, fließen zusätzliche Ressourcen ohne Priorisierung bestehender Vertragspartner:innen der Sozialversicherung gemäß § 18 Abs 7 Z 2 G-ZG in entgegengesetzte Strukturen – mit negativen Folgen für Effizienz, Kosten und Attraktivität des Systems. 5. Fehlende Abbildung der Versorgungswirksamkeit von Wahlärzt:innen Die von der Politik geforderte Darstellung der Versorgungswirksamkeit von Wahlärzt:innen in der Patientenversorgung abzubilden, bleibt unberücksichtigt. Damit fehlt ein wesentlicher Teil der realen Versorgungssituation im steirischen Gesundheitswesen. 6. Intransparente Darstellung neuer Begriffe und Versorgungsformen Neue Versorgungsmodelle und Begrifflichkeiten werden ohne nachvollziehbare Definition und Berechnungsgrundlagen und nicht klar zugewiesene Versorgungsaufgaben eingeführt. Die vertragsärztlichen Planstellen sind intransparent dargestellt, was Unsicherheit bei Leistungserbringern und Foto: Schiffer 48 ÆRZTE Steiermark || 01|2026
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