AERZTE Steiermark 01 2026

ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ÆRZTE Steiermark || 01|2026 45 Fotos: envato/Gerain0812, Furgler, Schiffer (3) Familienzeitbonus Als finanzieller Ausgleich während des Papamonats dient der Familienzeitbonus, welcher einmal pro Kind bezogen werden kann. Um den Familienzeitbonus zu erhalten, muss Familienbeihilfe für das Kind bezogen werden sowie der Lebensmittelpunkt der Elternteile und des Kindes in Österreich liegen. Darüber hinaus ist ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile mit dem Kind sowie ein Erwerbserfordernis Voraussetzung. Das Erwerbserfordernis ist erfüllt, wenn in den 182 Kalendertagen unmittelbar vor Beginn des Bezugs durchgehend eine in Österreich kranken- und pensionsversicherte Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Kurze Unterbrechungen von bis zu 14 Tagen sind „nicht schädlich“, soweit keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wurde. Auch eine anschließende Väterkarenz gilt als Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit. Antrag Der Familienzeitbonus muss beim jeweiligen Krankenversicherungsträger beantragt werden. Der Antrag kann frühestens ab dem Tag der Geburt bzw. muss spätestens binnen 121 Tagen nach dem Tag der Geburt erfolgen. Im Antrag ist die Bezugsdauer des Familienzeitbonus verbindlich anzugeben. Eine Änderung ist nur unter strengen Voraussetzungen einmalig möglich. Der Familienzeitbonus gebührt frühestens ab Entlassung der Mutter und des Kindes aus dem Krankenhaus, wobei es Ausnahmen gibt: Hausgeburt und längerer Krankenhausaufenthalt des Kindes (inklusive Vorlage der Krankenhausbestätigung über die intensive Pflege und Betreuung durch beide Elternteile) oder der Mutter (inklusive Vorlage der Krankenhausbestätigung über die intensive Pflege und Betreuung durch den Vater im Beisein des Kindes). Dauer des Bezugs Die Bezugsdauer des Familienzeitbonus muss sich mit der Dauer des Papamonats decken. Demnach kann man zwischen folgenden 4 Bezugsvarianten wählen: 28, 29, 30 oder 31 Tage. Die Bezugsdauer muss innerhalb der 91 Tage ab der Geburt liegen und kann nicht verlängert, verkürzt, aufgeteilt oder vorzeitig beendet werden. Höhe des Bezugs Für das Jahr 2025 betrug der Familienzeitbonus für 31 Tage € 54,87 täglich (insgesamt € 1.700,97). Je nach Bezugsdauer verkürzt sich die Höhe entsprechend. Die Valorisierung wurde für 2026 und 2027 ausgesetzt, wodurch der Betrag auf dem Stand von 2025 bleibt. Erwerbstätigkeit während des Bezuges Während des Papamonats darf keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden. Auch eine selbstständige Nebentätigkeit ist für diesen Zeitraum zu unterbrechen, dies ist der jeweiligen Sozialversicherung sowie dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Steiermark zu melden. Die Kranken- und Pensionsversicherung besteht unabhängig davon weiterhin. Bei Fragen stehen Ihnen die Kurie Angestellte Ärzte unter angestellte.aerzte@aekstmk. or.at und die Rechtsabteilung unter recht@aekstmk.or.at gerne zur Verfügung. DIENSTRECHT AKTUELL Serie der Kurie Angestellte Ärzte Isabell Polanec Gerhard Posch Bernd Niehs Isabel Fuchs Meldepflicht des Papamonats Dienstnehmer müssen ihren Dienstgeber bzw. ihre Dienstgeberin rechtzeitig über die Inanspruchnahme des Papamonats informieren. Diengeber:innen sehen jedoch unterschiedliche Meldefristen vor: Grundsätzlich hat die Meldung der Inanspruchnahme des Papamonats spätestens 3 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin zu erfolgen. KAGes: Die Meldung muss spätestens 2 Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin erfolgen. MUG: Die Meldung muss spätestens 1 Monat vor dem voraussichtlichen Geburtstermin erfolgen.

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