SERVICE Foto: Schiffer Dieser aktuelle CIRSmedical-Fall ereignete sich an einem Wochentag auf einer Station eines Krankenhauses, im Bereich Haut- und Geschlechtskrankheiten. Das Ereignis betraf einen Patienten/eine Patientin (Altersgruppe und Geschlecht unbekannt) und wurde von einem Arzt/einer Ärztin mit über 5 Jahren Berufserfahrung gemeldet. Es waren für den Patienten bzw. die Patientin bereits bestimmte (orale) Medikamente angeordnet. Durch ein Konsil wurden diese in der Dosierung angepasst. Der diensthabende Arzt bzw. die diensthabende Ärztin trug die Medikamente einfach in die Kurve ein, ohne die bestehenden Medikamente abzusetzen. Es erfolgte also ein doppelter Eintrag zu 3 Medikamenten in unterschiedlicher Dosierung. Dem Pflegepersonal fiel dies beim Einschachteln der Tabletten auf. Es kam zu keinem Patientenschaden. Gründe für das Ereignis: Ursachen für das Ereignis waren Eile, Überlastung, Müdigkeit und Unaufmerksamkeit, also persönliche Faktoren der Mitarbeiter:innen. Hinzu kommen fehlende Ressourcen (zu wenig Personal, Arbeitsbelastung, etc.). Eigener Ratschlag: Das Ereignis wäre vermeidbar durch die Überprüfung der bestehenden Medikamente. Die CIRSmedical-Expert:innen dazu: Die Expert:innen der GÖG betonen: Einmal mehr ist an dieser Stelle auf die essenzielle 6-R-Regel im Umgang mit Arzneimitteln hinzuweisen: richtige Person, richtiges Medikament, richtige Dosierung, richtige Applikationsform, richtiger Zeitpunkt und richtige Dokumentation. Diese Grundsätze müssen bei der Vorbereitung, Verabreichung und Verteilung von Medikamenten stets beachtet werden. Nur durch konsequente Einhaltung dieser Regel durch das medizinische Fachpersonal können Fehler im Umgang mit Arzneimitteln vermieden werden. Insbesondere in Situationen, die durch Zeitdruck, Stress, Personalmangel oder andere Herausforderungen gekennzeichnet sind, ist die strikte Beachtung der 6-R-Regel unverzichtbar, um die Patientensicherheit zu gewährleisten. Neben dem Ausbau von elektronischen Systemen wie elektronischer Patientendokumentation, MedikationsmanagementSoftware und E-Rezepten tragen Schulungen sowie eine offene Fehlerkultur zusätzlich zur sicheren Umsetzung der Standards bei und stärken so die Patientensicherheit. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Der Tipp unserer Expertin Einkommenssteuerbescheid übermitteln Für niedergelassene Ärzt:innen sowie für Wohnsitzärzt:innen werden die Ganzjahresvorschreibung der Kammerumlage und die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds 2026 auf Basis des gesamtärztlichen steuerpflichtigen Einkommens 2024 erstellt. Bitte übermitteln Sie uns daher Ihren Einkommen- steuerbescheid 2024. Sollten Sie diesen noch nicht erhalten haben, dann sind vorerst keine anderen Unterlagen zu schicken. Sobald der Einkommensteuerbescheid 2024 jedoch vom Finanzamt zugestellt wurde, ist dieser bitte an den Wohlfahrtsfonds zu übermitteln. Der Einkommensteuerbescheid kann bevorzugt per EMail (wff@aekstmk.or.at), aber auch postalisch oder per Fax (0316/8044-136) übermittelt werden. Carmen Renner Wohlfahrtsfonds 38 ÆRZTE Steiermark || 01|2026 115-132m2 Praxisräume zu vermieten für FACHÄRZTE und GESUNDHEITSDIENSTLEISTER Bezugsfertig im September 2026 E-Mail: petra.wenzel@meiland.at Telefon: 0664 807 222 711 Hochwertige Fläche in Lieboch, als Ordinationen bzw. Büros mit getrennten, variablen Flächen verfügbar. Grundrisse noch anpassbar. Med Tech Infrastruktur inkl. Klima & PV-Anlage.
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