Mit dem Wohlfahrtsfonds sind Angehörige abgesichert Der Wohlfahrtsfonds hat mehr als „nur“ die Alters- und Invaliditätsversorgung sowie die Krankenbeihilfe zu bieten. Im Gegensatz zu den meisten privaten Versicherungsprodukten sind beim Wohlfahrtsfonds auch die Familienmitglieder automatisch abgesichert. Kinderunterstützung Kinder von alters- und invaliditätsversorgten Ärzt:innen erhalten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine Unterstützung von 20 % der Alters- bzw. Invaliditätsversorgung der/des versorgten Kammerangehörigen. Darüber hinaus wird eine Kinderunterstützung in Höhe von 22,5 % längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt, sofern sich das Kind in einer Schul- bzw. Berufsausbildung (FH, Uni) befindet, wobei die Unterstützung für das Erststudium (bis zum Ende des Magister- bzw. Masterstudiums) gewährt wird. Halbwaisen- und Waisenversorgung Die Halbwaisen- und Waisenversorgung gebührt Kindern von verstorbenen Kammerangehörigen bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Darüber hinaus wird sie analog der Bestimmungen zur Kinderunterstützung längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr geleistet, sofern sich die oder der (Halb-)Waise in einer Schul- bzw. Berufsausbildung (FH, Uni) befindet, wobei auch die Halbwaisen- und Waisenversorgung immer nur für das Erststudium (bis zum Ende des Magister- bzw. Masterstudiums) gewährt wird. Die Höhe der (Halb-)Waisenversorgung wird berechnet nach einem Prozentsatz der Alters- und Invaliditätsversorgung, die der/dem verstorbenen Kammerangehörigen Foto: envato/LightFieldStudios WIRTSCHAFT & ERFOLG 34 ÆRZTE Steiermark || 01|2026
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