ÆRZTE Steiermark || 12|2025 9 COVER neue Versorgungskonzepte (z. B. Telemedizin, KI-Diagnostik, neue Berufsrollen) werden nicht dynamisch antizipiert, sondern nur qualitativ „erwähnt“. Der Plan kann daher zu konservativ sein und künftige Entwicklungen unterschätzen. Die Projektionen stützen sich stark auf demografische Variablen (Alter, Geschlecht, Region). Faktoren wie sozioökonomische Lage, Gesundheitskompetenz oder Verhaltensänderungen werden nur am Rande berücksichtigt. Dadurch kann es zu Fehleinschätzungen bei regionalen Bedarfen kommen. Gab es für Sie überraschende Punkte im RSG 2030? Die wichtigsten Punkte sind der Erhalt aller bestehenden Spitalsstandorte und die Verlagerung von stationären zu ambulanten und tagesklinischen Betreuungsplätzen sowie Gesundheitszentren. Überraschend am RSG 2030 ist der Mut zur strukturellen Neuausrichtung – weg von der reinen Spitalsplanung hin zu inte- grierten, ambulanten und digital gestützten Versorgungssystemen, kombiniert mit innovativen, sozialraumorientierten Ansätzen (Hebammenmodelle, Hometreatment, Community Nursing) und ganzheitlichen Konzepten für selbstbestimmtes Altern. Für den Bezirk Liezen sind medizinische Kooperationen mit Salzburg und Oberösterreich vorgesehen, um Versorgungslücken zu schließen – ein in Österreich eher ungewöhnlicher Schritt. Was sagen Sie zu den geplanten Spezialisierungen bzw. Veränderungen an den einzelnen Standorten? Die geplanten Spezialisierungen im RSG 2030 werden insgesamt positiv bewertet, da sie zu einer klareren Profilbildung und höheren Versorgungsqualität beitragen. Gleichzeitig entstehen jedoch erhebliche Herausforderungen: Der Strukturwandel verlangt neben Finanzinvestitionen, Akzeptanz in der Bevölkerung, enge Abstimmung zwischen den Systempartnern und ein aktives Personalmanagement, um die Umstellung auf neue Betriebsformen bewältigen zu können. Der Erfolg hängt weniger von der Planlogik als von der Umsetzungskompetenz ab: Wie gut gelingt es, die Bevölkerung mitzunehmen? Wie werden Personal und Gemeinden eingebunden? Wer begleitet/ monitort Umsetzungspläne der Systempartner? Und wie schnell folgen tatsächliche Investitionen, digitale Infrastruktur und neue Arbeitsmodelle? Sehen Sie Punkte, die nicht oder zu wenig berücksichtigt wurden? Was kommt im RSG 2030 zu kurz? Der RSG Steiermark 2030 ist ein professioneller, medizinisch fundierter Strukturplan, aber kein Gesundheitszukunftsplan im ganzheitlichen Sinn. Er beschreibt, wie Versorgung organisiert wird, aber nicht ausreichend, wie Gesundheit gesichert, finanziert und personell getragen werden soll. Die größte Herausforderung ist weniger die Planung, sondern die dauerhafte Absicherung der Betriebskosten und die Synchronisierung von Finanzierungslogiken (Land – Bund – Sozialversicherung). Der RSG 2030 ist kein Gesundheitsplan, denn in der Realität verschwimmen die Grenzen zwischen medizinischer, pflegerischer und sozialer Versorgung. Pflege wird vor allem in geriatrischen Kontexten erwähnt (z. B. Remobilisation, mobiREM, Community Nursing), aber nicht als eigener strategischer Sektor mit klarer Bedarfsplanung. Außerdem fehlen verbindliche Aussagen zu Ausbau oder Strukturierung der Pflegeheime und mobilen Dienste, zur Koordination zwischen Pflege, Akutspitälern und Hausärzt:innen und die finanzielle und personelle Absicherung dieses Übergangsbereichs. Zwar benennt der RSG 2030 den Fachkräftemangel als eines der größten Risiken, aber es fehlt eine konkrete Personalstrategie. Die Strukturreform steht, aber das Personal fehlt. Es gibt keine Aussagen zu Ausbildungs- oder Fortbildungsquoten, keine regionalen Personalentwicklungspläne und keine Instrumente zur Bindung und Entlastung von Mitarbeitenden. Die notwendige Transformation der Arbeitswelt im Gesundheitswesen (Teilzeit, Telemedizin, neue Rollenprofile wie Physician Assistants) wird kaum aufgegriffen. Die digitale Transformation ist eine tragende Säule des Foto: Adobe Firefly
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