AERZTE-Steiermark-12-2025

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Nachträgliche Tariferhöhung Nachdem wir bereits über verschiedene Kanäle über die nachträgliche Tariferhöhung von 4,29 % rückwirkend ab 1.1.2025 berichtet haben, möchten wir im aktuellen Kassencheck-Artikel die Tariferhöhung etwas genauer betrachten. Fotos: Schiffer, envato/kitzstocker Honorarautomatikfaktor 5 Bundesländer in Österreich haben in der jeweiligen Honorarordnung eine sogenannte „Honorarautomatik-Regelung“ vorgesehen, sollte es bei den Tarifverhandlungen zwischen der ÖGK und der Landesärztekammer zu keiner Einigung kommen. So auch die Steiermark. Für die Berechnung des Honorarautomatikfaktors werden verschiedene Beitragsgrundlagen herangezogen, wobei wir darauf hinweisen möchten, dass die genaue Regelung zur Berechnung des Honorarautomatikfaktors unter Punkt II. Tarifanpassung – Indexierung der Vertragshonorare in der steirischen Honorarordnung ersichtlich ist. Tariferhöhung Grundsätzlich werden bei einer Erhöhung per Honorarautomatikfaktor alle in der Honorarordnung angeführten Leistungen um den gleichen Prozentsatz linear erhöht. Das bedeutet, dass sich Tarife von beispielhaft angeführten Leistungen folgendermaßen ändern: • Positionsnummer 015 Tarif 2024: € 23,13 Tarif 2025: € 24,12 • Positionsnummer 147 Tarif 2024: € 16,41 Tarif 2025: € 17,11 • Positionsnummer 282 Tarif 2024: € 14,16 Tarif 2025: € 14,77 Natürlich werden auch Tarife für die Laborpunkteberechnung und die Werte für die Fachgebietsdegression dementsprechend erhöht. Leistungen, welche in österreichweiten Verträgen oder Sondervereinbarungen geregelt sind, bleiben von der Honorarautomatikregelung unberührt. So zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungsleistungen, sowie Sonderleistungspositionen aus dem Eltern-Kind-Pass-Programm. Auszahlung der Honorare Abhängig vom Zeitpunkt der Einigung der Vertragsparteien auf den Honorarautomatikfaktor wird die aktuelle Quartalsabrechnung schon mit den erhöhten Tarifen zur Auszahlung gebracht und die Differenz zu bereits ausbezahlten Honoraren nachbezahlt. Aufgrund der gegenwärtigen Tariferhöhung wird, nach Rücksprache mit der ÖGK Steiermark, die Honorarabrechnung vom 3. Quartal 2025 bereits mit den erhöhten Tarifen honoriert und die Honorarabrechnungen vom 1. Halbjahr 2025 werden nachverrechnet. Die Auszahlungszeitpunkte für die Nachverrechnungen liegen in der ersten Jännerwoche 2026. Abrechnungs Service Steiermark KASSENCHECK Alexander Moussa Gerd Wonisch Markus Huber Magdalena Lindmayer Eine Serie zum Service ÆRZTE Steiermark || 12|2025 57

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