NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Foto: Schiffer, istock/Cameris Langem anprangert. „Unsere Hausärzt:innen sind in vielen Regionen der Steiermark die erste Anlaufstelle – auch bei Notfällen. Dass ihnen bislang der rechtliche Zugang zu Blaulicht verwehrt blieb, war nicht nachvollziehbar“, betont Dietmar Bayer. Der Präzedenzfall Um diese Lücke zu schließen, stellte der steirische Allgemein- und Familienmediziner Alexander Moussa im April 2024 einen Antrag auf Blaulicht-Genehmigung. Das Ziel: Einen Präzedenzfall schaffen. Nach eineinhalb Jahren intensiver Gespräche, rechtlicher Argumentation und unermüdlichem Einsatz wurde Mitte Oktober 2025 schließlich der positive Bescheid erlassen. Die Genehmigung erlaubt Moussa nun offiziell die „Anbringung einer mobilen Warnleuchte mit blauem Licht oder blauem Drehlicht sowie von Vorrichtungen zum Abgeben von Warnzeichen mit aufeinanderfolgenden, verschieden hohen Tönen an seinem Kraftfahrzeug“, wie es im Bescheid heißt. Für Moussa ist das ein wichtiger Schritt: „Wir werden oft als Erste zu einem Notfall gerufen. Mit Blaulicht können wir schneller am Einsatzort sein als der organisierte Rettungsdienst. So kann die ärztliche Erstversorgung auch in allen Regionen der Steiermark bestmöglich sichergestellt werden.“ „Künftig können das alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beantragen“, ist Bayer zufrieden. Er sieht damit die Versorgungssicherheit deutlich erhöht – „und letztlich auch die Sicherheit für die Ärzt:innen selbst, wenn sie etwa eine Unfallstelle mit Blaulicht absichern müssen“. Das Referat für Kraftfahrwesen ist Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich. Anträge können über die Ärztekammer für Steiermark gestellt werden. Alle Informationen erhalten Sie unter www. aekstmk.or.at/blaulicht. Rechtlich gedeckt Dass dieser Schritt so lange blockiert war, erstaunt – denn die gesetzliche Grundlage war stets gegeben: § 20 Abs. 5 lit. e KFG sieht explizit die Möglichkeit einer Blaulicht-Genehmigung für Ärzt:innen vor, wenn kein ärztlicher Rettungsdienst zur Verfügung steht. Das heißt, es geht nicht darum, ob es ein System gibt, sondern darum, ob es im konkreten Einsatzfall tatsächlich verfügbar ist. Im Antrag wurde unter anderem argumentiert, dass niedergelassene Ärzt:innen regelmäßig bei Akuteinsätzen kontaktiert und um unverzügliches Erscheinen gebeten werden, insbesondere dann, wenn der ärztliche Bereitschaftsdienst nicht verfügbar ist. Außerdem wies man darauf hin, dass Hausärzt:innen oftmals direkt von den Angehörigen der Patient:innen kontaktiert werden und verpflichtet seien, so rasch wie möglich zum Einsatzort zu gelangen – ein Umstand, der ohne Blaulicht zur Sicherheitsfrage wird. Sicherheit an erster Stelle Die Genehmigung bringt auch Auflagen mit sich: So ist ein Blaulicht-Fahrtenbuch zu führen, in das alle Einsatzfahrten einzutragen sind. Außerdem hat der Lenker bzw. die Lenkerin des Fahrzeuges natürlich ein spezifisches Fahrsicherheitstraining für Einsatzfahrzeuge mit theoretischen und praktischen Einheiten zu absolvieren. Die Kurie Niedergelassene Ärzte steht bereits mit mehreren Anbietern im Austausch, um Gruppenangebote für spezifische Fahrsicherheitstrainings für Einsatzfahrer:innen zu organisieren. Sobald Termine dafür vorliegen, wird man umgehend darüber informieren. ÆRZTE Steiermark || 12|2025 53 „Intensive Bemühungen auf höchster politischer Ebene haben nun nach vielen Jahren Früchte getragen. Es freut mich, dass nun wieder ein Blaulichtantrag positiv genehmigt wurde.“ Michael Sacherer Präsident Ärztekammer für Steiermark „Wir haben seit Jahren dafür gekämpft und es hat sich ausgezahlt. Jetzt können das alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beantragen.“ Dietmar Bayer Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte
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