AERZTE-Steiermark-12-2025

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ÆRZTE Steiermark || 12|2025 51 Fotos: Schiffer Mit der rechtlichen Analyse der GVG-Bereitschaftdienste ist die Kurie Niedergelassene Ärzte derzeit befasst, denn bei diesem brisanten Thema herrscht dringender Klärungsbedarf. Laut einer rechtlichen Analyse von Rechtsanwalt Martin Piaty wird der Behandlungsvertrag im Rahmen der Visitendienste – anders als von der GVG kolportiert – nicht zwischen den Patient:innen und Ärzt:innen abgeschlossen, sondern offenbar direkt zwischen den Patient:innen und der GVG. Darauf deuten etliche Umstände in der Anbahnung des Patientenkontakts hin. Und daraus ergeben sich entsprechende rechtliche Konsequenzen. Ärzt:innen als Dienstnehmer:innen Ein Behandlungsvertrag zwischen Patient:innen und GVG bedeutet, dass der Arzt bzw. die Ärztin ein:e freie:r Dienstnehmer:in der GVG wäre, eventuell sogar ein:e echte:r Dienstnehmer:in. Daraus würde rechtlich wiederum folgen, dass das Haftungsprivileg zur Anwendung kommt, falls es zu einem Schaden beim Patienten bzw. der Patientin kommen würde. Eine weitere Konsequenz ist, dass für die vertragliche Beendigungsmöglichkeit von Seiten der GVG gegenüber den Ärzt:innen entsprechend § 1159 Abs 6 ABGB ab 1.1.2026 eine 4-wöchige Mindestkündigungsfrist, ab dem 2. Dienstjahr sogar eine Verlängerung der Kündigungsfrist auf 6 Wochen, besteht. Außerdem müsste die GVG nach dieser Rechtsansicht als Arbeitgeberin eigentlich sämtliche Arbeitsmittel und Ersatzmaterialien vollständig zur Verfügung stellen. Problematisch: Vertragsänderungen Ein weiteres Problem, das die Kurie bei den Bereitschaftsdiensten anprangert, sind die einseitigen Vertragsänderungen seitens der GVG, wie z. B. zuletzt die Änderung von der Bezahlung von Mehrfachvisiten: Wurde vormals jede einzelne Visite auch bei Mehrfachvisite bezahlt, wurde dies auf die nur mehr einfache Bezahlung einer Mehrfachvisite abgeändert. Zu niedrige Bezahlung Es muss sich einiges ändern, die Kurie Niedergelassene Ärzte engagiert sich deshalb massiv für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in Zusammenhang mit den GVG-Bereitschaftsdiensten. „Die Ärzt:innen leisten hier großartige Arbeit, die auch angemessen bezahlt werden muss – aktuell ist das ein echter Schandlohn“, ärgert sich Prof. Dietmar Bayer, Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte unter anderem über den Betrag von 10 Euro pro Stunde für den telefonischen Hintergrunddienst. „Man kann es ganz generell sagen: Die Bezahlung für die Bereitschaftsdienste ist viel zu niedrig. Zudem sind von der GVG alle Materialien zur Verfügung zu stellen. Nur dann können die Ärzt:innen ordentlich arbeiten und sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren“, lautet der dringende Appell von Kurienobmann-Stellvertreterin Gudrun Zweiker. Darüber hinaus sollten die Ärzt:innen keine einseitigen Vertragsänderungen durch die GVG akzeptieren, rät die Kurie, sondern diesen sogar aktiv widersprechen. Das Interesse an der Thematik ist groß, wie auch die Veranstaltung der Kurie Anfang Dezember zeigte, an der rund 60 Ärzt:innen teilnahmen. Bitte melden Sie sich bei Fragen gerne bei der Kurie Niedergelassene Ärzte unter ngl. aerzte@aekstmk.or.at, ebenso wenn es zu unvorhergesehenen Änderungen seitens der GVG kommt. Aktuelle Situation rund um die GVG-Bereitschaftsdienste Der derzeitige Visitendienst steht auf keiner rechtskonformen Basis – darauf hat die Kurie das Land Steiermark hingewiesen. Im Detail geht es um die Haftung und die Rechtsform als freie Dienstnehmer. Die Kurie setzt sich vehement für die Klärung und eine angemessene Bezahlung der Ärzt:innen ein. „Die Ärzt:innen leisten großartige Arbeit, die auch angemessen bezahlt werden muss – aktuell ist das ein echter Schandlohn.“ Prof. Dietmar Bayer Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte „Zudem sind von der GVG alle Materialien zur Verfügung zu stellen. Nur dann können die Ärzt:innen ordentlich arbeiten und sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren.“ Gudrun Zweiker Kurienobmann-Stellvertreterin

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