AERZTE-Steiermark-12-2025

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN & ÄRZTE Codierung: Die Übermittlungspflicht wird verschoben Die Ärztekammer konnte durch ihre Argumente und ihre Beharrlichkeit erreichen, dass die Diagnoseübermittlung gemäß AMBCO für alle niedergelassenen Ärzt:innen statt mit 1. Jänner nun erst ab 1. Juli 2026 verpflichtend wird. Ziel ist es aber, statt AMBCO ein praxistaugliches und mehrwertschaffendes System zu etablieren. Bei einem Termin mit dem Gesundheitsministerium hat die Ärztekammer erst kürzlich erneut konkrete Änderungsvorschläge für ein vernünftiges, praktikables und für die Gesundheitspolitik auswertbares Codiersystem eingebracht. Diese wurden brüsk zurückgewiesen, doch die Kritik bleibt bestehen und man werde weiter auf ein sinnvolles System wie die E-Diagnose als Lösung hinarbeiten, betonen Vizepräsident und Kurien-Obmann Prof. Dietmar Bayer und Alexander Moussa, Referent für Telemedizin, medizinische Informatik und E-Health, angesichts der Einführung der ambulanten Leistungs- und Diagnosecodierung AMBCO. Fahrplan Ganz aktuell konnte allerdings eine Abänderung im Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen erreicht werden. Darin heißt es: „Daher wird mit dem gegenständlichen Abänderungsantrag eine entsprechende Pilotphase vorgesehen, indem normiert wird, dass die vollumfängliche Meldung gemäß § 6a Abs. 3 bis 5 erstmals für die Meldung für das dritte Quartal 2026 (Meldung bis 30. November 2026) verpflichtend ist. Eine freiwillige Meldung ist bereits ab 1. Jänner 2026 möglich und soll für die Pilotierung genutzt werden.“ Festzuhalten ist, dass im Ärztegesetz bisher noch keine diesbezüglichen Änderungen erfolgt sind. Trotz der Erleichterung für die niedergelassenen Ärzt:innen, bleibt AMBCO dennoch „A Miserables Beispiel für Chaotische Organisation, die Datenmüll produzieren wird, statt Vorteile für die Versorgung zu liefern“, bringt Bayer die Kritik der Kurie auf den Punkt. Man habe die Chance vertan, die medizinische Dokumentation von der Abrechnungsdokumentation zu trennen. Es brauche moderne Lösungen mit einem Mehrwert wie z. B. einer Patient Summary. Auch beim Datenschutz ortet die Kurie bei AMBCO schwere Mängel – und steht damit nicht alleine da. „Aufgrund unserer intensiven Bemühungen konnten wir erreichen, dass die gesetzliche Verpflichtung, Leistungen und Diagnosen künftig codiert zu übermitteln, nun erst mit 1.7.2026 in Kraft tritt“, freut sich Moussa über die zeitliche Verschiebung, die allen mehr Zeit für die Vorbereitung verschafft. Dennoch sei eine nachhaltige Lösung wie die E-Diagnose eigentlich das Ziel: „Was wir wollen, ist eine automatische Diagnoseerfassung mit einem Mehrwert für die Ärzt:innen.“ Was ist AMBCO? Das zentrale Prinzip der ambulanten Diagnosecodierung (AMBCO) ist die Erfassung und Übermittlung des medizinischen Grundes für den Patient:innenkontakt – auch wenn keine Diagnose im engeren Sinn gestellt werden kann. Das bedeutet: Jeder Patient:innenkontakt – auch im Rahmen telemedizinischer Behandlungen – muss mit mindestens einer nach ICD10 codierten Diagnose erfasst und übermittelt werden. Dabei ist stets eine Hauptdiagnose anzugeben, also der medizinische Grund für den Besuch. Liegen mehrere für den jeweiligen Besuch relevante Diagnosen vor, sind „AMBCO ist A Miserables Beispiel für Chaotische Organisation, die Datenmüll produzieren wird, statt Vorteile für die Versorgung zu liefern.“ Dietmar Bayer Kurienobmann Niedergelassene Ärzte Foto: Schiffer 48 ÆRZTE Steiermark || 12|2025

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