AERZTE-Steiermark-12-2025

ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Jede Beendigungsform unterliegt bestimmten rechtlichen Voraussetzungen und führt zu unterschiedlichen Rechtsfolgen. Je nach Dienstgeber:in gelten unterschiedliche Regularien. Zudem ist immer der individuelle Dienstvertrag zu beachten. In der Praxis stellen die einvernehmliche Auflösung sowie die Kündigung die gängigsten Beendigungsformen dar. Einvernehmliche Auflösung Einvernehmliche Auflösung bedeutet, dass Dienstgeber:innen und Ärzt:innen vereinbaren, das Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Dies bedarf der Zustimmung beider Seiten und ist jederzeit möglich. Die einvernehmliche Auflösung ist formfrei, kann schriftlich, mündlich oder sogar schlüssig erfolgen. Wir empfehlen aufgrund der Beweisbarkeit die Schriftform. Inhalt sollten neben den Formalangaben (Personalien, Datum und Unterschrift) das Beendigungsdatum und die Handhabung ausstehender Ansprüche (etwa Abfertigung, Überstunden- oder Urlaubsansprüche) sein. Wichtig: Ärzt:innen der KAGes müssen die Auszahlung der „Abfertigung Alt“ vereinbaren, da diese sonst nicht zusteht. Der Bezug von Arbeitslosengeld ist möglich, wenn die erforderliche Anwartschaft (u. a. bestimmte Mindestzeit an Versicherungszeiten) erfüllt ist. Wichtig: Während der Zeit, in der nicht konsumierter Urlaub ausbezahlt wird, ruht der Anspruch. Beispiel: Endet das Dienstverhältnis am 31.01.2026 und werden etwa 2 Wochen Urlaubsersatzleistung ausbezahlt, dann besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit 01.02.2026, jedoch wird das Arbeitslosengeld erst ab 15.02.2026 ausbezahlt, weil die Urlaubsersatzleistung die Auszahlung entsprechend verschiebt. Kündigung Eine Kündigung ist eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie kann sowohl von dem/der Dienstgeber:in als auch von dem/der Ärzt:in einseitig ausgesprochen werden. Die Kündigung bedarf daher keiner Vereinbarung, die Reaktion (Annahme oder Widerspruch) spielt keine Rolle. Außerdem müssen bestimmte Zeitvorgaben (Termine, Fristen) eingehalten werden. Eine Kündigung muss in der Regel keinen Grund enthalten und ist an keine besondere Form gebunden. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen – wir empfehlen 44 ÆRZTE Steiermark || 12|2025 Foto: Adobe Firefly Beendigung von Dienstverhältnissen: Ein Überblick Dienstverhältnisse können auf verschiedene Arten beendet werden: durch automatische Endigung (z. B. Befristung), Probezeitauflösung, einvernehmliche Auflösung, Kündigung, Entlassung durch den/die Dienstgeber:in oder Austritt durch den Arzt bzw. die Ärztin.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg3NzQ1MQ==