AERZTE-Steiermark-11-2025

8 ÆRZTE Steiermark || 11|2025 Karte: Gesundheitsfonds Steiermark SONDERTHEMA RSG Lange angekündigt, beherrscht er nun thematisch die gesamte Steiermark: Der „Regionale Strukturplan Gesundheit 2030“ (RSG) wurde als neue Planungsgrundlage für die steirische Gesundheitsversorgung präsentiert. Er umfasst sowohl den niedergelassenen Bereich als auch den Spitalsbereich und muss – rein rechtlich gesehen – bis Ende 2030 umgesetzt werden. Die Ärztekammer für Steiermark bezieht vehement Stellung für die steirischen Ärztinnen und Ärzten und fordert rasche Antworten – angefangen beim zeitlichen Horizont der geplanten Umstrukturierungen. Konsequenzen und offene Fragen Aktuell ergeben sich für die steirischen Ärztinnen und Ärzte natürlich zahlreiche inhaltliche und praktische Fragen aus dieser Planungsgrundlage, die der RSG darstellt – einerseits für die angestellten Ärzt:innen an jenen Standorten, an denen konkrete Änderungen vorgesehen sind, und andererseits für den niedergelassenen Bereich mit den diesen betreffenden AuswirDetailanalysen zum RSG 2030 gestartet Nach der Präsentation des „Regionale Strukturplan Gesundheit 2030“ (RSG) arbeitet die Ärztekammer für Steiermark intensiv an der genauen Analyse und der Stellungnahme im Sinne der Ärzteschaft. Die Frist dafür läuft bis zum 12. Dezember 2025. AKUT

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