AERZTE-Steiermark-11-2025

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Fotos: Schiffer Gesprächspositionen (z. B. „Therapeutische Aussprache“, „Heilmittelgespräch“ etc). Tarif: € 13,00 Ausdrücklich wird klargestellt, dass alle Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Covid-Abklärung als Teil einer Krankenbehandlung und einer (allfälligen) Verordnung von Paxlovid erbracht werden, mit dem Kassenhonorar abgegolten sind. Privathonorare für Covid-Testungen sowie Kombinationstests für andere Infektionskrankheiten (RSV, Influenza) sind in diesem Zusammenhang nicht zulässig. Influenza-Abrechnung Bei den Influenza-Abrechnungspositionen kam es zu Änderungen. Die Positionsnummer INFLU1 wurde durch folgende ersetzt: • Positionsnummer INFLUK: Nasaler Lebendimpfstoff für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Hersteller: Astra Zeneca (Fluenz) • Positionsnummer INFLUE: inaktivierter Impfstoff für alle Altersgruppen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat. Hersteller: Viatris (lnfluvac Tri) • Positionsnummer INFLUS: adjuvantierter Impfstoff für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Hersteller: Vifor Pharma /CSL Seqirus (Fluad) Tarif Bis einschließlich 30.09. 2025 beträgt das Impfhonorar € 15,-. Ab 01.10.2025 beträgt das Impfhonorar € 16,-. Ab 01.10.2026 beträgt das Impfhonorar € 17,-. Ab 01.01.2027 beträgt das Impfhonorar € 17,-. Zuzüglich der Indexanpasssung des Vorjahres (VPI 2026) Ab 01.01.2028 beträgt das Impfhonorar die Tarifhöhe aus 2027 zuzüglich der Indexanpassungen des Vorjahres (VPI 2027). Mit dem Impfhonorar sind alle Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung zur Gänze abgegolten (insbesondere die Aufklärung, die Impfung und die Dokumentation). Gürtelrose und Pneumokokken Neben der Influenza-Impfung sind nun auch Impfungen gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) und Pneumokokken Teil des kostenfreien öffentlichen Impfprogramms. Die kostenlose Impfung können folgende Personen erhalten: Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und Personen unter 60 Jahren mit spezieller medizinischer Indikation laut Impfplan Österreich. Diese beiden Impfungen können mit folgenden Positionsnummern den Versicherungsträgern in Rechnung gestellt werden: • Positionsnummer HZ60: „Herpes Zoster Impfung ab 60 Jahren“; für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr • Positionsnummer HZInd: „Herpes Zoster Impfung für Risikopersonen“; für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr mit spezieller Indikation (Indikationsliste gem. nationalem Impfplan idgF) • Positionsnummer PCV60: „Pneumokokken Impfung ab 60 Jahren“; für Personen ab vollendetem 60. Lebensjahr • Positionsnummer PCVInd: „Pneumokokken Impfung für Risikopersonen“; für Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr mit spezieller Indikation (Indikationsliste gem. nationalem Impfplan idgF). Die Tarife für die Gürtelrose- und Pneumokokkenimpfungen sind dieselben, wie jene bei der InfluenzaImpfung. Verrechnung – Spezifikum ÖGK Wie schon seit Beginn der verrechenbaren Impfleistungen, sind Impfungen mit der ÖGKSteiermark per Scheinart „25“ (Zuweisung Laborbefund) zu verrechnen, wenn keine weiteren kurativen Leistungen erbracht wurden. Werden kurative Leistungen im Zuge der Impfung erbracht, können Sie diese Fälle wie gewohnt inkl. der Position 015 bzw. der dementsprechend erbrachten Leistung dem Versicherungsträger in Rechnung stellen. Abrechnungs Service Steiermark KASSENCHECK Alexander Moussa Gerd Wonisch Markus Huber Magdalena Lindmayer Eine Serie zum Service ÆRZTE Steiermark || 11|2025 65

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