AERZTE-Steiermark-11-2025

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE 60 ÆRZTE Steiermark || 11|2025 Eine effiziente Struktur für Telemedizin muss auf den bewährten Modellen der niedergelassenen Versorgung aufbauen. Eine Weiterentwicklung kann nur gemeinsam mit der ÖGK und den Ärzt:innen erfolgen – im Zentrum dabei immer die Interessen der Patient:innen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hatte im Sommer ein bundesweites Vergabeverfahren für telemedizinische Leistungen gestartet – mit dem Ziel, ein Ambulatorium zu gründen, in dem angestellte Ärztinnen und Ärzte ausschließlich telemedizinisch tätig sein sollten. Ausgeschrieben wurden Leistungen, die Teil des bestehenden Gesamtvertrags zwischen ÖGK und Ärzteschaft sind. Damit wäre eine Parallelstruktur zum niedergelassenen Bereich entstanden: Leistungen, die bisher von Vertragsärzt:innen erbracht und abgerechnet werden, wären in einer ÖGK-nahen Organisation verblieben. Im Ergebnis hätte sich die ÖGK die Honorierung dieser Leistungen weitgehend selbst zugeschrieben. Parallelstruktur Die Ärztekammer für Steiermark sieht darin nicht nur einen fragwürdigen Umgang mit bestehenden Strukturen, sondern auch den Versuch, das ärztliche Versorgungssystem an den etablierten Partner:innen vorbei umzubauen. Dabei verfügt die steirische Ärzteschaft über umfassende Erfahrung im Bereich der Telemedizin – Foto: envato/Okrasyuk Telemedizin weiterentwickeln – gemeinsam mit den Ärzt:innen

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