AERZTE-Steiermark-11-2025

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE gemäß § 128 stopp (Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, wenn Fremdverschulden nicht auszuschließen ist) abgedeckt werden. Auch Untersuchungen gemäß § 7 (Haftfähigkeitsuntersuchung) Anhalteordnung, die ärztliche Betreuung der Häftlinge (§ 10 Anhalteordnung), Misshandlungsvorwürfe von Häftlingen (§ 23 Anhalteordnung), Untersuchungen gemäß § 5 StVO (Alkohol- und Suchtgiftuntersuchungen) und Einweisungen gemäß § 8 UbG könnten damit übernommen werden. Honorare Für den Bereitschaftsdienst sollte sich die Honorar-Systematik an die polizeiärztlichen Bereitschaftsdienst-Systeme aus Graz und Leoben anlehnen. Alexander Moussa spricht sich für eine Anpassung und Definition der Tarifstruktur an das zu erbringende Leistungsspektrum und eine Zuzahlung durch das Land bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden (BH) wie bei § 8 UbG aus. Zusätzlich sei eine Valorisierung der Tarife wie auch zukünftig bei den Gemeindeärzte-Tarifen vorgesehen. Die Abrechnung von Leistungen solle (digital) nach definierten Tarifen bzw. dem GebAG erfolgen, heißt es im Konzept. Eventuelle weitere sanitätsbehördliche bzw. amtsärztliche Tätigkeiten (z. B. Totenbeschau wenn keine Dis- trikts- bzw. Gemeindeärzt:innen verfügbar sind) werden den zuständigen Kommunen bzw. Behörden entsprechend der geltenden Tarife in Rechnung gestellt. Nächste Schritte Die Kurie Niedergelassene Ärzte hat der Politik das Konzept bereits vorgestellt. Nun gehe es darum, für eine funktionierende sanitätsbehördlich-polizeiärztliche Versorgung die nächsten Umsetzungsschritte zu setzen. Moussa: „Der Eintritt in Verhandlungen zu den vertraglichen Rahmenbedingungen ist jederzeitig möglich. Ebenso kann die Etablierung des Systems rasch und unmittelbar erfolgen, die Ausbildung kann zum Beispiel begleitend mit der Einführung umgesetzt werden.“ Auf jeden Fall brauche es einheitliche Strukturen, faire Rahmenbedingungen und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten. Das vorgestellte Konzept liefert dafür eine tragfähige Grundlage. „Mit unserem Konzept liegt bereits ein umsetzbares, strukturiertes Modell vor, das eine verlässliche Versorgung sicherstellt.“ Alexander Moussa Kassenärztlicher Referent ÆRZTE Steiermark || 1|2025 59 Foto: Schiffer, envato/Chalabala

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