48 ÆRZTE Steiermark || 11|2025 ANGESTELLTE ÄRZTINNEN & ÄRZTE RSG: Es braucht klare Antworten und Lösungen für alle Ärzt:innen Mit dem Entwurf des RSG zeichnen sich Veränderungen mit weitreichenden Auswirkungen auf die Organisation der stationären Versorgung ab. Die Kurie Angestellte Ärzte stellt sich in dieser herausfordernden Situation hinter die Ärzteschaft und setzt sich massiv für klare Antworten und ausgewogene Lösungen für jede:n Einzelne:n ein. Die im neuen „Regionalen Strukturplan Gesundheit 2030“ geplanten strukturellen Anpassungen betreffen die in den Spitälern tätigen Ärzt:innen an zahlreichen Standorten und Abteilungen in der Steiermark – entweder direkt oder auch indirekt. So könnten neue Zuständigkeiten oder Verlegungen z. B. dazu führen, dass die angestellten Ärzt:innen künftig (auch) an anderen Dienstorten oder Ausbildungsstätten eingesetzt werden sollen. Solche organisatorischen Veränderungen werfen eine Vielzahl an arbeits-, dienst- und ausbildungsrechtlichen Fragen auf: Wie weit dürfen Versetzungen gehen? Was ist zumutbar? Wie werden laufende Ausbildungswege abgesichert? In dieser sensiblen Phase sind die Träger besonders gefordert, mit Augenmaß und Verantwortung zu agieren. „Als Kurie für alle angestellten Ärzt:innen fordern wir klare Antworten auf die Fragen unserer Ärzt:innen, sowie frühzeitige und transparente Gespräche mit den betroffenen Ärzt:innen ein. Es muss für jeden Einzelnen und jede Einzelne eine tragfähige, sozial verträgliche Lösung geben“, bezieht Kurienobmann Gerhard Posch klar Stellung. Die Stoßrichtung der Kurie Angestellte Ärzte der Ärztekammer für Steiermark in dieser herausfordernden Situation ist klar: Die Veränderungen dürfen nicht zu Verunsicherung führen – sondern zu Verbesserungen, die im Konsens entstehen und die ärztliche Tätigkeit auch künftig unter fairen, verlässlichen Rahmenbedingungen ermöglichen. FAQ und Hotline Die Ärztekammer für Steiermark wird zeitnah eine FAQListe zu den wichtigsten rechtlichen Fragen erstellen, welche auf der Website veröffentlicht wird. Für individuelle, persönliche Beratungen zu den arbeits-, dienst- und ausbildungsrechtlichen Fragen wird eigens eine Hotline eingerichtet. „So gewährleisten wir die kontinuierliche, persönliche Unterstützung für unsere Ärztinnen und Ärzte in der gesamten Steiermark“, so Posch. Arbeits- und Dienst- rechtliche Fragen Die Rechtsgrundlagen des Dienstverhältnisses zum Land Steiermark (KAGes) bilden das Stmk. Landes-, Dienst- und Besoldungsrecht (L-DBR), das Stmk. KAGes-, Zuweisungs-, Dienst- und Besoldungsrecht (StKDBR), der individuelle Dienstvertrag und die arbeits- und sozialrechtliche Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH). In Bezug auf den aktuellen bzw. möglichen künftigen Dienstort ist der individuelle Dienstvertrag (samt Nachträgen) von Bedeutung. Was ist im Dienstvertrag angeführt? Ist es ein konkreter Dienstort, ein Verbund oder eine Region? Das L-DBR sieht sowohl für Vertragsbedienstete (mit privatrechtlichem Dienstverhältnis) als auch Landesbeamte (mit öffentlich rechtlichem Dienstverhältnis) die Möglichkeit einer Versetzung sowie einer Dienstzuweisung an einen anderen Standort vor. Dienstzuweisung Bei einer Dienstzuweisung handelt es sich um eine vorübergehende Dienstzuteilung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Dienstort. Sie ist für einen maximalen Zeitraum von 90 Tagen pro Kalenderjahr ohne schriftliche Zustimmung des Bediensteten möglich. Eine über 90 Tage hinaus gehende Dienstzuteilung ist ohne Zustimmung des Bediensteten nur dann zulässig, wenn der Dienstbetrieb nicht auf andere Weise aufrechterhalten werden kann. Allerdings hat der Dienstgeber bei einer Dienstzuteilung auf die bisherige Verwendung des Bediensteten und auf sein Dienstalter Bedacht zu nehmen. Bei einer Dienstzuteilung an einen anderen Dienstort hat der Dienstgeber außerdem die persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse des Bediensteten zu berücksichtigen. Erste allgemeine Fragen und Antworten § Erste interne Analyse des RSG in der Kurie §
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