SERVICE Foto: Schiffer 44 ÆRZTE Steiermark || 11|2025 Risikogeneigtes Entlassungsmanagement Der aktuelle CIRSmedical-Fall des Monats ereignete sich an einem Wochentag in einer Krankenhausambulanz. Das Ereignis betraf einen Patienten in der Altersgruppe 81-90 Jahre und wurde seitens des Pflegepersonals (MA mit über 5 Jahren Berufserfahrung) gemeldet. Der Patient wurde nach einer Notfallüberweisung ohne Arztbrief, ohne Entlassungsschreiben, ohne Informationen aus dem LKH in die Pflegeeinrichtung zurück überstellt. Die Häufigkeit des Ereignisses wird mit einmal pro Woche angegeben. Neben der Verunsicherung des Patienten kommt es aufgrund der fehlenden Kommunikation zu potenziellen Medikamenten-Fehlern, eine fachgerechte Anpassung der Pflegemaßnahmen ist nicht möglich und für das Pflegepersonal ergibt sich ein erhöhter Zeit- und Arbeitsaufwand durch die Nachforderung der Diagnose, der empfohlenen Medikation und der durchgeführten Maßnahmen. Laut des Pflegemitarbeiters wurden im laufenden Jahr mindestens 90 % der Bewohner:innen ohne Entlassungsschreiben und ohne Informationen aus dem LKH in die Pflegeeinrichtung zurück überstellt. Beschwerden der betroffenen Einrichtung zeigten bislang keine Verbesserung der Missstände. Gründe für das Ereignis: Die Gründe liegen aus Sicht des Pflegemitarbeiters in einer schlechten Organisationsstruktur, einem schlechten Qualitätsmanagement und einem schlechten Entlassungsmanagement. Es fehlt an der Kommunikation im Team, mit Patient:innen, anderen Ärzt:innen, Sanitäter:innen, etc. und in der Ausbildung und dem Training. Lücken sieht der Pflegemitarbeiter auch in der Ablauforganisation und in der Dokumentation sowie im Kontext der Institution generell. Expert:in: Ein gelebter Austausch mit allen extramuralen Partnern ist der Schlüssel zu einer funktionierenden Versorgungskette. Im Rahmen regelmäßiger Kooperationstreffen mit Hauskrankenpflegeträgern, Langzeitpflegeeinrichtungen und Pflegeexpert:innen werden Herausforderungen offen angesprochen und Lösungen entwickelt. Ein Ergebnis daraus sollte die Einführung einer verbindlichen Richtlinie sein: Kein:e Patient:in verlässt die Klinik ohne ärztliche Information. Ein Kurzarztbrief wird – handschriftlich oder digital – erstellt. Dieser wird bei der Entlassung mitgegeben und anschließend elektronisch dokumentiert. Wichtig ist, neben der konsequenten Umsetzung und Überprüfung durch das Qualitätsmanagement, die regelmäßige Evaluierung der Prozesse. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Der Tipp unserer Expertin Fristen für Vertretungsbestätigungen Wer tageweise Vertretungen in fremden Ordinationen macht, erhält dafür im Zuge einer Bewerbung für eine Planstelle Punkte. Je Vertretungstag sind dies 0,01 Punkte. Damit diese Punkte gewertet werden können, müssen Fristen für die Vorlage dieser Vertretungsbestätigungen eingehalten werden. Die Regelung hat sich per 1. Juli 2024 geändert. Die davor geltende Bestimmung wurde von der Landesschiedskommission so interpretiert, dass die Vorlage von Vertretungsbestätigungen bis zum Ende des jeweils betroffenen Quartals zu erfolgen hatte. Die quartalsweisen Bestätigungen sind nun bis spätestens zum 15. des auf das Quartal folgenden Monats vorzulegen. Vertretungen im 1. Quartal: Vorlage bis zum 15.04. Vertretungen im 2. Quartal: Vorlage bis zum 15.07. Vertretungen im 3. Quartal: Vorlage bis zum 15.10. Vertretungen im 4. Quartal: Vorlage bis zum 15.01. Vertretungstage können zudem nur dann bei Bewerbungen berücksichtigt werden, wenn für denselben Zeitraum nicht bereits durch ein Anstellungsverhältnis ab 20 Wochenstunden oder durch eine hauptberufliche Niederlassung die maximale Punkteanzahl erreicht wurde. Das Formular steht Ihnen hier zum Download bereit: https://www.aekstmk.or.at/496 Magdalena Lindmayer, MA Kurie Niedergelassene Ärzte ngl.aerzte@aekstmk.or.at Meine Ärztin meinen Arzt finden www.aekstmk.or.at > Ärztinnen- und Ärztesuche aufrufen ihre individuelle Online-Suche Welche Fachrichtung will ich? In welchem Bezirk suche ich? Kassen – ja oder nein, welche genau?
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