ÆRZTE Steiermark || 11|2025 39 RECHT Beurteilung durch Arzt Ob die Patient:innen ausreichend entscheidungsfähig sind, muss der jeweils behandelnde Arzt bzw. die Ärztin für die einzelne Behandlung gesondert beurteilen. Hält der Arzt/ die Ärztin den Patienten bzw. die Patientin für nicht entscheidungsfähig, muss er/sie sich nachweislich (unbedingt dokumentieren!) um die Beiziehung von „Unterstützer:innen“ (Angehörige, Nahestehende, Vertrauenspersonen, etc.) kümmern, mit deren Hilfe die Patient:innen ihre Entscheidungsfähigkeit erlangen sollen. Der Arzt/die Ärztin muss in dem Fall sowohl die Unterstützer:innen als auch mit deren Hilfe den Patienten/ die Patientin aufklären. Mögliche Unterstützung Mögliche Unterstützungsmaßnahmen können dabei der Einsatz leichterer Sprache, Fotos, Symbolen, die Zuhilfenahme von Karten, Sprachcomputern, Tablets oder die Unterstützung durch einen Gebärdendolmetsch sein. Können die Patient:innen so zu einer Entscheidung gelangen, ist ihre Einwilligung ausreichend. Mangelnde Entscheidungsfähigkeit Erlangen die Patient:innen ihre Entscheidungsfähigkeit nicht, muss die Einwilligung von Vorsorgebevollmächtigten oder Erwachsenenvertreter:innen eingeholt und diese im Vorfeld ausreichend aufgeklärt werden. In diesem Fall müssen aber auch die entscheidungs- unfähigen Patient:innen so gut wie möglich über den Grund und die Bedeutung der Behandlung informiert werden, damit sie die Entscheidung „mittragen“ und gegebenenfalls der Behandlung widersprechen können. Eine Ausnahme gilt bei Notfällen: Ist die Behandlung dringend, weil etwa das Leben der betroffenen Person gefährdet ist und nicht zugewartet werden kann, darf die Aufklärung unterbleiben. Weitere Informationen zur Aufklärung im Kindes- und Jugendalter sowie zur Einwilligung bei Sprachbarrieren und die Beiziehung von Dolmetscher:innen liefern wir Ihnen in Teil 2 in der nächsten Ausgabe. Mag. Michael Tauss ist Rechtsanwalt bei HP+T Heitzmann Pils Tauss Rechtsanwälte GmbH Mehr zum Thema ärztliche Aufklärung erfahren Sie auch in unserem Webinar am 15.1.2026. Einladung folgt. Fotos: KK, Adobe Firefly „Wie detailliert aufgeklärt werden muss, hängt vom Einzelfall und den ,persönlichen Umständen‘ ab – vor allem von der Schwere des Eingriffs und dem individuellen Verständnis der Patient:innen.“ Michael Tauss
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