AERZTE Steiermark 10 2025

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE ÆRZTE Steiermark || 10|2025 55 „Zur nun vorgegebenen Durchführung einer codierten Diagnose- und Leistungsdokumentation für Wahlärzt:innen finden derzeit noch Gespräche mit dem Ministerium statt.“ Alexander Moussa Referent für eHealth und Telemedizin Foto: Schiffer gestaltung dieser Dokumentation finden derzeit noch Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz statt. ELGA Ein weiterer zentraler Bestandteil der Verpflichtungen ist die Verwendung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Diese betrifft insbesondere die Nutzung der e-Medikation, das Speichern von eBefunden – insbesondere Labor- und Radiologiebefunde ab dem 1. Juli 2025 – sowie gegebenenfalls die Erhebung relevanter Gesundheitsdaten innerhalb von ELGA. Darüber hinaus sind Impfungen, wie aktuell etwa die Influenza-, COVID-19-, HPV- oder Mpox-Impfungen, verpflichtend im elektronischen Impfpass (elmpfpass) zu dokumentieren. Opt-out Ausnahmen von diesen Verpflichtungen bestehen, wenn ein sogenanntes „Opt-out“ der Patient:innen gemäß § 16 GTelG 2012 vorliegt (wobei ein Opt-out hinsichtlich des elektronischen Impfpasses nicht möglich ist!) oder wenn die technischen Voraussetzungen mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für freiberuflich tätige Ärzt:innen verbunden sind. Im Fall der Inanspruchnahme einer Ausnahme ist es verpflichtend, Patient:innen vor der Durchführung ärztlicher Leistungen darüber zu informieren. Verhältnismäßigkeit Zur Einschätzung der Verhältnismäßigkeit stellt der Gesetzgeber klar, dass der damit verbundene Mehraufwand in Relation zu den Einnahmen und dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit als Wahlärzt:in zu bewerten ist. Das Bundesministerium geht derzeit davon aus, dass bei einer Betreuung von mehr als 300 verschiedenen Patient:innen pro Jahr – unabhängig von deren Krankenversicherungsträger – keine Unverhältnismäßigkeit mehr gegeben ist. Auch in Fällen wie der gemeinsamen Nutzung der e-card-Infrastruktur im Rahmen von Gruppenpraxen oder Ordinationsgemeinschaften, bei Einzelverträgen mit bestimmten Versicherungsträgern oder bei ehemaligen Vertragsärzt:innen mit aktueller Wahlarzttätigkeit wird grundsätzlich von einer Verhältnismäßigkeit ausgegangen. Eine automatische Annahme dieser jedoch ist nicht zulässig. Härtefälle, wie etwa eine geplante Beendigung der Berufsausübung oder ein bevorstehender Umzug ins Ausland, bleiben dabei unberührt. Die Auslegung dieser Regelungen dient als Orientierungshilfe, die Verhältnismäßigkeit ist jedoch stets individuell zu beurteilen und gegebenenfalls durch die jeweilige Ärztin oder den jeweiligen Arzt zu vertreten. Update folgt Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen stellt die Sozialversicherung aktuell zwei technische Anschlussoptionen zur Verfügung. Der sogenannte „eCard Basis-Wahlpartner“ ermöglicht den Zugang zur e-card-Infrastruktur ohne Unterzeichnung der erweiterten Nutzungsvereinbarung („eCard Plus“). Bezüglich der Option „eCard PlusWahlpartner“ laufen derzeit noch Gespräche zur veröffentlichten Nutzungsvereinbarung. Eine Annahme dieses Angebots wird derzeit nicht empfohlen. Die Kurie Niedergelassene Ärzte hält Sie über alle relevanten Entwicklungen auf dem Laufenden und steht für Rückfragen gerne zur Verfügung. Die ukrainische Botschaft und der Vizepräsident des Bundesrats, Günther Ruprecht, sind heuer mit einer Bitte an die Ärztekammer für Steiermark herangetreten: Geräte für den medizinischen Bedarf, die nicht mehr benötigt werden, jedoch noch funktionstüchtig sind, sollen an die Ukraine gespendet werden. Nachdem die Ärztekammer diesen Aufruf an die niedergelassenen Ärzt:innen weiterleitete und die Kurie Angestellte Ärzte die KAGes aktivierte, wurden einige wichtige Geräte und medizinischer Bedarf gespendet. Vasyl Sheshurak, Erster Botschaftssekretär, bedankte sich dafür im Namen der Botschaft der Ukraine sehr herzlich: „Ihr Aufruf zur Spende medizinischer Geräte hat gute Ergebnisse erbracht, und die Botschaft konnte lebenswichtige medizinische Geräte für die Kardiologie und allgemeine Untersuchungen als Spenden erhalten. Derzeit befinden sich die Geräte noch in Österreich, eingelagert bei unseren Partnern von Kiwanis, aber schon bald werden sie in einem Krankenhaus in Cherson (im Süden der Ukraine) wieder den Menschen dienen.“ Wichtige Spenden für die Ukraine

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