AERZTE Steiermark 10 2025

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE 54 ÆRZTE Steiermark || 10|2025 Mit 1. Jänner 2026 treten für Wahlärzt:innen neue gesetzliche Verpflichtungen in Kraft. Ein Überblick der Kurie Niedergelassene Ärzte über die Details der Regelungen und die derzeit noch offenen Punkte. Zu den neuen gesetzlichen Verpflichtungen, die auf die steirischen Wahlärzt:innen zukommen, zählt die verpflichtende Nutzung der e-card und der damit verbundenen Infrastruktur. Diese umfasst insbesondere die Identitätsprüfung der Patient:innen sowie die Prüfung der Gültigkeit der ecard. Ebenso vorgeschrieben ist die Durchführung einer codierten Diagnose- und Leistungsdokumentation für sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistungen. Bezüglich der konkreten AusFotos: Ärztekammer Steiermark, envato/microgen Aktuelle Änderungen: e-card, ELGA und eImpfpass für Wahlärzt:innen „Eine Annahme des Angebots zur Option ,eCard Plus-Wahlpartner‘ wird den Wahlärzt:innen von Seiten der Kurie derzeit nicht empfohlen.“ Clemens Stanek Referent für Wahlärzt:innen

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