AERZTE Steiermark 10 2025

32 ÆRZTE Steiermark || 10|2025 WOHLFAHRTSFONDS Im Gegensatz zur staatlichen Pension ist das Regelpen- sionsalter auf Basis der ärztegesetzlichen Vorgaben für alle Geschlechter gleich, nämlich das vollendete 65. Lebensjahr. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann – bei Erfüllung der Voraussetzungen – die vorzeitige Altersversorgung beantragt werden, die allerdings mit lebenslangen Abschlägen verbunden ist. Die Beitragsleistung in den Wohlfahrtsfonds endet mit Zeitpunkt des Pensionsantritts, die bis dahin erworbenen Leistungsansprüche werden nicht mehr verändert. Bei Aufrechterhaltung der ärztlichen Tätigkeit über den Pensionsantritt hinaus fällt nur mehr die Ärztekammerumlage an (inkl. Fachgruppenbeitrag und – im Fall der Fortführung einer Praxis – der Beitrag zur ÖQmed). Bei gänzlicher Einstellung der ärztlichen Tätigkeit besteht die Möglichkeit zur Führung als außerordentliches Mitglied in der Ärzteliste. Voraussetzungen Für die Beantragung der Altersversorgung bzw. der vorzeitigen Altersversorgung des WFF bestehen folgende Voraussetzungen. Altersversorgung Diese gilt ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Voraussetzungen sind die Antragstellung im Vorhinein, die Vorlage eines Antrags auf bargeldlose Pensionszahlung (Standardformular der Bank; ausgestellt auf den Wohlfahrtsfonds der ÄK Stmk) und die Bezahlung sämtlicher Beiträge. Die ärztliche Tätigkeit kann über den Pensionsantritt hinaus unverändert aufrecht bleiben. Sämtliche ärztlichen Tätigkeiten (selbstständig, unselbstständig, mit Kassenvertrag, ohne Kassenvertrag) sind möglich. Vorzeitige Altersversorgung Diese gilt bei Pensionsantritt zwischen dem vollendeten 60. und 65. Lebensjahr). Voraussetzungen sind die Antragstellung im Vorhinein, die Vorlage eines Antrags auf bargeldlose Pensionszahlung (Standardformular der Bank; ausgestellt auf den Wohlfahrtsfonds der ÄK Stmk) und die Bezahlung sämtlicher Beiträge. Außerdem die Kündigung sämtlicher ärztlichen Dienstverhältnisse (Nachweise sind dem Antrag beizulegen) und/bzw. die Kündigung sämtlicher Kassenverträge (Nachweise sind dem Antrag beizulegen). Für die weitere ärztliche Tätigkeit bestehen die Möglichkeiten Wahlarzt/-ärztin oder Wohnsitzarzt/-ärztin. Diese Restriktion bleibt auch über das 65. Lebensjahr hinaus aufrecht. Sollte bei Bezug einer vorzeitigen Altersversorgung ein ärztliches Dienstverhältnis neu begonnen werden (unabhängig vom Ausmaß) oder ein Kassenvertrag neu abgeschlossen werden, führt dies für die Dauer des Dienstverhältnisses oder des Bestehens des Kassenvertrages zur gänzlichen Einstellung der vorzeitigen Altersversorgung! Bei Antritt der vorzeitigen Altersversorgung kommen Abschläge zur Anwendung: Mit dem vollendeten 60. Lebensjahr 25 %, mit dem vollendeten 61 Lebensjahr 22 %, mit dem vollendeten 62. Lebensjahr 18 %, mit dem vollendeten 63. Lebensjahr 13 % und mit dem vollendeten 64. Lebensjahr 7 %. Bei Antritt der vorzeitigen Altersversorgung zwischen der Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds (WFF) bildet das zweite Pensionsstandbein neben der staatlichen Pension (SVS oder ASVG bzw. Beamtenpension). Überblick und Anspruchsvoraussetzungen. Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds: Infos und Voraussetzungen

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