AERZTE Steiermark 07 2025

NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE 52 ÆRZTE Steiermark || 07|2025 Außervertragliche Leistungen: Aktueller Beschluss zu den Empfehlungstarifen Stand 1.6.2025 Empfehlungstarife für außervertragliche Leistungen Für Leistungen, die in der Honorarordnung der Krankenversicherungen nicht enthalten sind, also für die sogenannten „außervertragliche Leistungen“, können Ärzt:innen ein Privathonorar verrechnen. Aktuell gibt es von der Kurie Niedergelassene Ärzte einen neuen Beschluss zu den Empfehlungstarifen für diese Leistungen. Für die außervertraglichen Leistungen, die in der jeweiligen Honorarordnung nicht enthalten sind, können Ärzt:innen ein Privathonorar verrechnen, für das die Patient:innen grundsätzlich keinen Rückersatz erhalten. Leistungen, die keine Krankenbehandlung darstellen – also wenn keine Verdachtsdiagnose vorliegt – sind immer privat zu verrechnen. Die Höhe eines Privathonorars liegt im Ermessen des Arztes bzw. der Ärztin. Empfehlungstarife, insbesondere für Bestätigungen und Atteste finden Sie immer aktuell auf der Website der Ärztekammer Steiermark. Wichtig ist, dass Patient:innen vor Beginn der Behandlung immer über die entstehenden Kosten zu informieren sind („klare Preisinformation“). Impfungen ohne Impfstoff EUR Für alle Impfungen, sofern nicht im Rahmen einer Aktion eine Tarifempfehlung der Ärztekammer für Steiermark bzw. der ÖÄK abgegeben wird, mit Ausnahme von Impfungen, die in der Gratis-Kinder-Impfaktion enthalten sind 23,00 Impfberatung 23,00 Nachtragen von Impfungen in den eImpfpass 1 bis 2 Nachträge 31,00 3 und mehr Nachträge 44,00 Nachtragung mit ausführlicher Beratung 56,00 Patientenverfügung EUR Ausführliches Aufklärungsgespräch für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung 160,00 pro angefangener halber Stunde Privathonorartarif 2025 Der vollständige Privathonorartarif – Empfehlungstarif der Ärztekammer für Steiermark – ist unter diesem QR-Code abrufbar: Foto: envato/stokkete

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