WIRTSCHAFT&ERFOLG ÆRZTE Steiermark || 07|2025 39 Verletzungen bei psychiatrischer Patientin nicht abgeklärt Der aktuelle CIRSmedical-„Fall des Monats“ ereignete sich an einem Wochentag in der Ambulanz eines Krankenhauses. Das Ereignis betraf eine Patientin in der Altersgruppe 41-50 Jahre und wurde von einer Ärztin/einem Arzt (bis 5 Jahre Berufserfahrung) gemeldet. Durch die unzureichende Versorgung der Patientin ist ein möglicher Patientinnenschaden nicht auszuschließen. Ereignisse wie dieses treten in etwa wöchentlich auf. Die Patientin kam nach einem Polizeieinsatz mit einem Taser über die Unfallabteilung einer Klinik – wo ihr die Taserhaken entfernt wurden – in die Psychiatrie. Dort präsentierte sich die Patientin mit mehreren Schürfwunden im Gesicht sowie blutverströmt unterhalb der Nase. Sie gab an, im Rahmen des Polizeieinsatzes aufs Gesicht gestürzt zu sein. Es gab keinen Hinweis bzgl. einer Abklärung dessen im Konsil der Unfallabteilung. Es erfolgte eine klinische Beurteilung so gut möglich durch Psychiater:innen. Glücklicherweise gab es keinen Hinweis auf eine starke Fraktur, ggf. hätte dies langfristige Folgen für die Patientin gehabt. Eigener Ratschlag: Es sollte von der Stigmatisierung psychiatrischer Patient:innen Abstand genommen werden. So können Schmerzen und eine ggf. schlechtere Versorgung der Patient:innnen durch die Wundversorgung von psychiatrischem Personal anstelle des zuständigen Personals der Unfallabteilung vermieden werden. Die CIRSmedical-Expert:innen dazu: Im vorliegenden Fall wird eine unzureichende abteilungsübergreifende Kommunikation und Dokumentation bei der Aufnahme einer Patientin in die Psychiatrie thematisiert. Unklar bleibt, ob die sichtbaren Gesichtsverletzungen in der Erstversorgung unfallchirurgisch begutachtet, aber nicht dokumentiert wurden – oder ob eine Untersuchung gänzlich unterblieb. Beide Szenarien bergen Risiken für die Patientensicherheit. Auch bleibt offen, ob eine Rücksprache mit der Unfallchirurgie oder eine nachträgliche Begutachtung erfolgte. Zudem ist unklar, ob die Patientin aufgrund psychischer Symptome – wie angedeutet – unzureichend versorgt wurde. Im Zusammenhang mit der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen sei auf den Bericht der Gesundheit Österreich GmbH verwiesen: „Empfehlungen zur Reduktion struktureller Stigmatisierung psychischer Erkrankungen – Zwischenbericht der Kompetenzgruppe Entstigmatisierung“. CIRSmedical.at FALL DES MONATS Der Tipp unseres Experten Aktualisierung des Ärzteausweises für Fachärzt:innen für Allgemein- und Familienmedizin Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin kann mittels Online-Antrag bei der Österreichischen Ärztekammer erworben werden. Aktualisierung des Ärzteausweises für Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin und Familienmedizin: Sofern Ihnen bereits der Erwerb der Bezeichnung Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin zugesprochen wurde, ist in Entsprechung der berufsrechtlichen Bestimmungen eine Aktualisierung der Hologramme notwendig. Ihren bisherigen Ärzteausweis können Sie am Empfang im Informations- und Mitgliederservice abgeben oder per Post mit der Bitte um Änderung des Hologramms an die Ärztekammer für Steiermark übermitteln. Im Regelfall wird Ihnen der aktualisierte Ärzteausweis binnen 6 Wochen postalisch retourniert. Mag. Lukas Dobersberger Informations- und Mitgliederservice: info@aekstmk.or.at Meine Ärztin meinen Arzt finden www.aekstmk.or.at > Ärztinnen- und Ärztesuche aufrufen ihre individuelle Online-Suche Welche Fachrichtung will ich? In welchem Bezirk suche ich? Kassen – ja oder nein, welche genau? Welche Öffnungszeiten will ich? Will ich Ärztin oder Arzt? Das sind nur ein paar Ihrer Filtermöglichkeiten auf der aktuellsten Ärztinnen und Ärztesuche der Steiermark. Foto: Schiffer
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