RECHT DR. DANIEL HEITZMANN Da bei einem medizinischen Notfall in einem Flugzeug Not- und Rettungsdienste nicht verfügbar sind, stellt sich meist schnell die Frage: „Ist eine Ärztin oder ein Arzt an Bord?“ Was sind die Verhaltenspflichten von – meist privat und daher zufällig anwesenden – Ärzt:innen? Müssen Ärzt:innen reagieren? Die Verhaltenspflichten einer Ärztin bzw. eines Arztes bei einem medizinischen Notfall im Flugzeug bestimmen sich nach dem Ernst der Situation: Eine Reaktion ist verpflichtend, wenn bei der betroffenen Person drohende Lebensgefahr vorliegt. Gemäß § 48 Ärztegesetz dürfen Ärzt:innen die Erste Hilfe in diesem Fall nicht verweigern. Diese Berufspflicht gilt auch im Ausland, also auch in einem Flugzeug. Sobald Ärzt:innen von einer medizinischen Notsituation in einem Flugzeug erfahren, müssen sie sich persönlich überzeugen, ob drohende Lebensgefahr vorliegt und welche Hilfe die Person benötigt, und haben diese Hilfe zu leisten. Keine Lebensgefahr Liegt keine drohende Lebensgefahr vor, besteht die berufsrechtliche Verpflichtung nicht. Aber auch dann können allgemeine Hilfeleistungspflichten anwendbar sein. So ist es nach dem österreichischen Strafgesetzbuch verboten, in einem Unglücksfall jene Hilfeleistung zu unterlassen, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderlich ist; diese Hilfeleistungspflicht trifft jedermann, gerade Ärzt:innen können sich aber nicht entschuldigen, dass ihnen die Hilfeleistung unzumutbar gewesen wäre. Flaggenprinzip Die allgemeinen Hilfeleistungspflichten können von Land zu Land unterschiedlich sein. Viele Rechtsordnungen sehen Verpflichtungen vor (z. B. Deutschland, Frankreich, Australien, diverse asiatische Länder), während sie in anderen Ländern nicht existieren (z. B. USA, Kanada). Bei Notfällen im Flugzeug gilt, dass sich das anwendbare Recht nach dem Land Medizinische Notfälle im Flugzeug – wie ist die Rechtssituation? „Ist eine Ärztin oder ein Arzt an Bord?“, diese Frage kann bei einem medizinischen Notfall in einem Flugzeug gestellt werden. Ein Überblick über die rechtliche Situation, was bei medizinischen Notfällen im Flugzeug zu tun ist. Fotos: Furgler, Adobe Firefly 34 ÆRZTE Steiermark || 07|2025 „Die Hilfeleistungsverpflichtung bei drohender Lebensgefahr gilt für alle in die Ärzteliste eingetragenen Ärzt:innen.“ Stefan Kaltenbeck Kammeramtsdirektor
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