ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE Mitwirkung bei Bestellung des Rektorats Zu den zentralen Aufgaben des Senats zählt die Mitwirkung an der strategischen Entwicklung der Universität. Er muss den vom Rektorat erstellten Entwicklungsplan und den Organisationsplan beschließen und hat das Recht, Satzungen zu erlassen oder zu ändern. Auch bei der Einrichtung und Auflassung von Organisationseinheiten und Studienrichtungen hat der Senat ein entscheidendes Wort mitzureden. Darüber hinaus wirkt er bei der Bestellung des Rektorats mit. Einbindung in Habilitationsverfahren Ein wesentliches Betätigungsfeld des Senats ist das Studienrecht. Er erlässt und ändert Curricula für Studiengänge, nimmt Stellung zu deren struktureller Gestaltung und ist an der Festlegung akademischer Grade beteiligt. Ebenso wesentlich: Bei Stellenbesetzungen wie Professuren und Abteilungsleitungen ist der Senat ebenso eingebunden wie bei Habilitationsverfahren. Bei Berufungsverfahren nimmt er über die Einrichtung von Berufungskommissionen sowie die Beurteilung von Berufungsvorschlägen Einfluss. In Fragen der Gleichbehandlung richtet er den entsprechenden Arbeitskreis ein und nominiert Mitglieder für die Schiedskommission. Der Senat fungiert somit als zentrale Schnittstelle; er vertritt die Interessen aller Gruppen der Universität und wahrt durch seine demokratische Zusammensetzung die Mitbestimmung innerhalb der Institution. Insgesamt besteht er aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern: 9 Vertreter:innen aus der Professorenkurie, 4 aus dem Mittelbau, 4 Studierendenvertreter:innen und 1 Mitglied des allgemeinen Universitätspersonals. Relevant für die Ärzt:innen Die Bedeutung des Senats der Med Uni Graz liegt in seinen umfassenden Möglichkeiten die langfristige Ausrichtung der Universität, insbesondere im Bereich der Lehre, der Personalentwicklung und der Studienpläne, mitzugestalten. Seine Entscheidungen wirken sich direkt oder indirekt auf viele Beschäftigte der Universität aus – auch auf die angestellten Ärzt:innen, insbesondere dann, wenn sie in Forschung, Lehre oder akademischer Leitung tätig sind. ÖÄK-Abschlussprüfung Notarzt ACHTUNG: Je nach Kandidat:innen-Anzahl können Sie auch am 2. bzw. 3. Tag geprüft werden! Prüfungstermin: DO, 04.09.2025 / FR, 05.09.2025 / SA, 06.09.2025 Anmeldeschluss: 26.06.2025 Prüfungsort: Wien DO, 04.12.2025 / FR, 05.12.2025 / SA, 06.12.2025 Anmeldeschluss: 25.09.2025 Prüfungsort: Wien Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich: • ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular • Bestätigung (Rasterzeugnis) über die Absolvierung der 33-monatigen notärztlichen Qualifikation • Bestätigung über die Absolvierung des notärztlichen Lehrgangs • ausgefülltes Logbuch Die kompletten Unterlagen senden Sie bitte schriftlich an die zuständige Ärztekammer. Kontakt: Celina Sauseng, Kurie Angestellte Ärzte Haus der Medizin, Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz T: +43 (316) 8044-47, F: +43 (316) 8044-130 angestellte.aerzte@aekstmk.or.at ÆRZTE Steiermark || 06|2025 45
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjg3NzQ1MQ==